Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung greift mit dieser Vorlage die Anmerkung zu den niedrigen Hebesätzen der Gemeinde Neubrunn in der Haushaltsgenehmigung des Landratsamtes Würzburg für das Haushaltsjahr 2017 auf.

Die Kommunalaufsicht verweist, wie bereits in früheren Jahren darauf, dass die Hebesätze des Marktes Neubrunn deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegen.

 

Neubrunn

Landesschnitt 2016

Grundsteuer A

300 %

350,7 %

Grundsteuer B

300 %

337,9 %

Gewerbesteuer

300 %

328,2 %

 

Betrachtet man nunmehr die Hebesätze der umliegenden Kommunen, Stand 7/2017 (Internetveröffentlichungen der Kommunen), ergibt sich nachfolgendes Bild:

 

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Neubrunn

300 %

300 %

300 %

Altertheim

320 %

350 %

320%

Helmstadt

320 %

320 %

320 %

Holzkirchen

290 %

290 %

310 %

Remlingen

300 %

300 %

320%

Uettingen

320%

330 %

340 %

Hettstadt

290 %

290 %

320 %

Höchberg

350 %

350 %

350 %

Waldbrunn

275 %

275 %

320 %

Kist

330 %

330 %

330 %

Werbach

360 %

360 %

360 %

Wertheim

325 %

355 %

365%

 

Es kann somit festgehalten werden, dass Neubrunn bei der Grundsteuer A im unteren Teil der Skala angesiedelt ist. Zu überlegen wäre hier, die Grundsteuer A auf 310 % bzw. 320 % anzuheben. Damit lägen wir zwar immer noch unter dem Landesdurchschnitt, aber doch in „guter Gesellschaft“ der umliegenden Gemeinden.

Bei der Grundsteuer B liegen wir bei Betrachtung der umliegenden Bayerischen Kommunen ebenfalls im unteren Bereich. Es wird hier vorgeschlagen, die Grundsteuer B im Gleichklang mit der Grundsteuer A anzupassen.

Auffällig ist der Abstand bei der Gewerbesteuer. Hier ist Neubrunn die Kommune, welche den niedrigsten Hebesatz hat. Inwieweit hier ebenfalls moderat angepasst werden sollte, kann den Überlegungen des Gremiums überlassen werden. Ggfs. wäre hier auch eine Anhebung auf den Schnitt der umliegenden Kommunen von 320 % möglich.

Die beiden angrenzenden Kommunen aus Baden-Württemberg sind hier nur nachrichtlich aufgeführt.

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer auf 310 Prozentpunkt zu erhöhen.


Beschluss:

 

a)    Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 310 v.H. ab dem 01.01.2018 festgesetzt.

b)    Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 310 v.H. ab dem 01.01.2018 festgesetzt.

c)    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 310 v.H. ab dem 01.01.2018 festgesetzt.