Sitzung: 19.09.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Sachverhalt:
Die Verwaltung
greift mit dieser Vorlage die Anmerkung zu den niedrigen Hebesätzen der
Gemeinde Neubrunn in der Haushaltsgenehmigung des Landratsamtes Würzburg für
das Haushaltsjahr 2017 auf.
Die
Kommunalaufsicht verweist, wie bereits in früheren Jahren darauf, dass die
Hebesätze des Marktes Neubrunn deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegen.
|
Neubrunn |
Landesschnitt 2016 |
Grundsteuer A |
300 % |
350,7 % |
Grundsteuer B |
300 % |
337,9 % |
Gewerbesteuer |
300 % |
328,2 % |
Betrachtet man
nunmehr die Hebesätze der umliegenden Kommunen, Stand 7/2017
(Internetveröffentlichungen der Kommunen), ergibt sich nachfolgendes Bild:
|
Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
Neubrunn |
300 % |
300 % |
300 % |
Altertheim |
320 % |
350 % |
320% |
Helmstadt |
320 % |
320 % |
320 % |
Holzkirchen |
290 % |
290 % |
310 % |
Remlingen |
300 % |
300 % |
320% |
Uettingen |
320% |
330 % |
340 % |
Hettstadt |
290 % |
290 % |
320 % |
Höchberg |
350 % |
350 % |
350 % |
Waldbrunn |
275 % |
275 % |
320 % |
Kist |
330 % |
330 % |
330 % |
Werbach |
360 % |
360 % |
360 % |
Wertheim |
325 % |
355 % |
365% |
Es kann somit
festgehalten werden, dass Neubrunn bei der Grundsteuer A im unteren Teil der
Skala angesiedelt ist. Zu überlegen wäre hier, die Grundsteuer A auf 310 % bzw.
320 % anzuheben. Damit lägen wir zwar immer noch unter dem Landesdurchschnitt,
aber doch in „guter Gesellschaft“ der umliegenden Gemeinden.
Bei der
Grundsteuer B liegen wir bei Betrachtung der umliegenden Bayerischen Kommunen
ebenfalls im unteren Bereich. Es wird hier vorgeschlagen, die Grundsteuer B im
Gleichklang mit der Grundsteuer A anzupassen.
Auffällig ist der
Abstand bei der Gewerbesteuer. Hier ist Neubrunn die Kommune, welche den
niedrigsten Hebesatz hat. Inwieweit hier ebenfalls moderat angepasst werden
sollte, kann den Überlegungen des Gremiums überlassen werden. Ggfs. wäre hier
auch eine Anhebung auf den Schnitt der umliegenden Kommunen von 320 % möglich.
Die beiden
angrenzenden Kommunen aus Baden-Württemberg sind hier nur nachrichtlich aufgeführt.
Der Gemeinderat
spricht sich dafür aus, Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer auf 310
Prozentpunkt zu erhöhen.
Beschluss:
a)
Der
Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 310 v.H. ab dem 01.01.2018 festgesetzt.
b)
Der
Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 310 v.H. ab dem 01.01.2018 festgesetzt.
c)
Der
Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 310 v.H. ab dem 01.01.2018 festgesetzt.