Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A + B und die Gewerbesteuer wurden im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt. Es ist nunmehr eine entsprechende Hebesatzsatzung zu erlassen.

Es wird hier auf die §§ 25 Grundsteuergesetzes und 16 Gewerbesteuergesetz verwiesen.

 

Es wird seitens der Verwaltung, aufgrund der Beschlussfassung zur Anpassung der Hebesätze vorgeschlagen, die nachfolgende Hebesatzsatzung zu verabschieden.

 

Hebesatzsatzung

des Marktes Neubrunn

 

Aufgrund der §§ 25 Grundsteuergesetz und 16 Gewerbesteuergesetz erlässt der Markt Neubrunn folgende Hebesatzsatzung:

§ 1

die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                    310 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                              310 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                           310 v.H.

 

§ 2

Diese Hebesatzsatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.

 

Neubrunn, den                                                            Markt Neubrunn

 

                                                                                    _______________________________

                                                                                    (Menig), Erster Bürgermeister


Beschluss:

 

Die Hebesatzsatzung wird mit den geänderten Hebesätzen verabschiedet.