Sitzung: 19.09.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Sachverhalt:
Aufgrund der im Verlauf der heutigen Sitzung beschlossenen Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren wird der Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn
(BGS-WAS) notwendig.
Es wird seitens der Verwaltung daher um Beschlussfassung der nachfolgenden Satzung gebeten.
3. Änderung
der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn
(BGS-WAS)
Aufgrund der Art.
5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Neubrunn
folgende 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung:
§ 1
(1)
§ 10 Abs. 1 Satz 2
erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,50
€ (ohne MWSt.)
2,68
€ (einschl. 7 % MWSt.)
pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(2)
§ 10 Abs. 3 erhält
folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet,
so beträgt die Gebühr 2,50
€ (ohne MWSt.)
2,68
€ (einschl. 7 % MWSt.)
pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Änderungssatzung
tritt am 01.10.2017 in Kraft.
Neubrunn, den
19.09.2017
Markt Neubrunn
Menig, Erster
Bürgermeister
Beschluss:
Der Änderungssatzung, 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn (BGS-WAS), wird zugestimmt.