Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Aufgrund der im Verlauf der heutigen Sitzung beschlossenen Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren wird der Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn

(BGS-WAS) notwendig.

 

Es wird seitens der Verwaltung daher um Beschlussfassung der nachfolgenden Satzung gebeten.

 

3. Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn

(BGS-WAS)

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Neubrunn folgende 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1

(1)           § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt                 2,50 € (ohne MWSt.)

                                                            2,68 € (einschl. 7 % MWSt.)

pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

(2)          § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet,

so beträgt die Gebühr             2,50 € (ohne MWSt.)

                                                            2,68 € (einschl. 7 % MWSt.)

pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.10.2017 in Kraft.

Neubrunn, den 19.09.2017

Markt Neubrunn

 

Menig, Erster Bürgermeister


Beschluss:

 

Der Änderungssatzung, 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn (BGS-WAS), wird zugestimmt.