Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wird zur Thematik vorgeschlagen, zukünftig zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der  Wehren die Erlangung des für die Führung von Feuerwehrfahrzeugen notwendigen Führerscheines zu bezuschussen. Derzeit verfügt die Feuerwehr Neubrunn über zu wenige Personen, welche im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis sind. Zudem werden diese Personen immer älter und stehen der Wehr teilweise in absehbarer Zeit aufgrund der Altersvorgaben nicht mehr zur Verfügung.

Außerdem sind die Personen bis auf wenige Ausnahmen tagsüber nicht in Neubrunn, da sich der jeweilige Arbeitsplatz nicht in Neubrunn befindet.

 

Nach Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetzt ist die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Wehr eine Pflichtaufgabe der Gemeinde

 

Aufgaben der Gemeinden

(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfebei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

(2) 1Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen

Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

(3) Rechtsvorschriften, nach denen die Gemeinden für bauliche oder betriebliche Maßnahmen zur Verhütung oder Eindämmung von Bränden zu sorgen haben (Vorbeugender Brandschutz), bleiben unberührt.“

Somit muss der Markt Neubrunn gewährleisten, dass auch Personen für das Führen der Fahrzeuge im Einsatzfall gegeben sind. Aufgrund der Kosten für die Erlangung des notwendigen Führerscheins in Höhe von rund 3.000,- €, zuzügl. ca. 500,- € an Kosten für Untersuchungen und Gebühren, wird kaum ein Mitglied der Wehr diesen aus eigenem Antrieb selbst bezahlen und der Wehr zur Verfügung stehen. Es wird daher vorgeschlagen, die Kosten für die „Pflichtstunden“ und die anfallenden Gebühren zu übernehmen. Notwendige Mehrstunden müsste der Führerscheinerwerber, neben dem Einbringen seiner Zeit selbst übernehmen. Weiterhin sollte eine Verpflichtung eingegangen werden, den Führerschein nicht gewerblich zu nutzen und eine Dienstverpflichtung über 10 Jahre einzugehen. Je Jahr sollte sich die Rückzahlungsverpflichtung um 10 % reduzieren.

 

Hinsichtlich der Anzahl der zu bezuschussenden Führerscheine wird vorgeschlagen, je Kalenderjahr einen Führerschein zu bezuschussen. So erfolgt das Aufstocken der Fahrer kontinuierlich.

 

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass ein Verbot für die gewerbliche Nutzung herausgenommen werden soll, sonst fehlt der Anreiz, einen Führerschein zu erlangen. Es wird außerdem befürwortet, den Führerschein zu 100 % zu bezahlen.

Für die Wehren von Neubrunn und Böttigheim wird vorgeschlagen, einmalig die Kosten für zwei Fürerscheine zu übernehmen und für die weiteren Jahre jeweils einen Führerschein jährlich.

Eine Dienstverpflichtung wird für fünf Jahre ausgesprochen. Im Falle des Wegzugs müssen 20 % / Restjahr zurückgezahlt werden.


Beschluss:

 

Die Kosten für den Erwerb eines Führerscheins für Fahrzeuge > 7,5 t für beide Feuerwehren  des Marktes Neubrunn werden einmalig für zwei Führerscheine übernommen, für die darauffolgenden Jahre wird jeweils nur ein Führerschein jährlich gezahlt. 

Es gilt eine Dienstverpflichtung für 5 Jahre. Bei einem Wegzug aus Neubrunn sind 20 % / Restjahr der Kosten zurückzuzahlen.