Sitzung: 19.09.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Sachverhalt:
Es wird zur Thematik vorgeschlagen, zukünftig zur Aufrechterhaltung der
Einsatzfähigkeit der Wehren die
Erlangung des für die Führung von Feuerwehrfahrzeugen notwendigen
Führerscheines zu bezuschussen. Derzeit verfügt die Feuerwehr Neubrunn über zu
wenige Personen, welche im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis sind. Zudem
werden diese Personen immer älter und stehen der Wehr teilweise in absehbarer
Zeit aufgrund der Altersvorgaben nicht mehr zur Verfügung.
Außerdem sind die Personen bis auf wenige Ausnahmen tagsüber nicht in
Neubrunn, da sich der jeweilige Arbeitsplatz nicht in Neubrunn befindet.
Nach Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetzt ist
die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Wehr eine Pflichtaufgabe der
Gemeinde
„Aufgaben der Gemeinden
(1) Die Gemeinden haben
als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende
Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden
(abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfebei sonstigen
Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer
Hilfsdienst).
(2) 1Zur Erfüllung
dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit
gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu
unterhalten. Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen
Löschwasserversorgungsanlagen
bereitzustellen und zu unterhalten.
(3) Rechtsvorschriften,
nach denen die Gemeinden für bauliche oder betriebliche Maßnahmen zur Verhütung
oder Eindämmung von Bränden zu sorgen haben (Vorbeugender Brandschutz), bleiben
unberührt.“
Somit muss der Markt Neubrunn gewährleisten, dass auch Personen für das
Führen der Fahrzeuge im Einsatzfall gegeben sind. Aufgrund der Kosten für die
Erlangung des notwendigen Führerscheins in Höhe von rund 3.000,- €, zuzügl. ca.
500,- € an Kosten für Untersuchungen und Gebühren, wird kaum ein Mitglied der
Wehr diesen aus eigenem Antrieb selbst bezahlen und der Wehr zur Verfügung
stehen. Es wird daher vorgeschlagen, die Kosten für die „Pflichtstunden“ und
die anfallenden Gebühren zu übernehmen. Notwendige Mehrstunden müsste der
Führerscheinerwerber, neben dem Einbringen seiner Zeit selbst übernehmen.
Weiterhin sollte eine Verpflichtung eingegangen werden, den Führerschein nicht
gewerblich zu nutzen und eine Dienstverpflichtung über 10 Jahre einzugehen. Je
Jahr sollte sich die Rückzahlungsverpflichtung um 10 % reduzieren.
Hinsichtlich der Anzahl der zu bezuschussenden Führerscheine wird
vorgeschlagen, je Kalenderjahr einen Führerschein zu bezuschussen. So erfolgt
das Aufstocken der Fahrer kontinuierlich.
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass ein Verbot für die gewerbliche
Nutzung herausgenommen werden soll, sonst fehlt der Anreiz, einen Führerschein
zu erlangen. Es wird außerdem befürwortet, den Führerschein zu 100 % zu bezahlen.
Für die Wehren von Neubrunn und Böttigheim wird vorgeschlagen, einmalig die
Kosten für zwei Fürerscheine zu übernehmen und für die weiteren Jahre jeweils einen
Führerschein jährlich.
Eine Dienstverpflichtung wird für fünf Jahre ausgesprochen. Im Falle des
Wegzugs müssen 20 % / Restjahr zurückgezahlt werden.
Beschluss:
Die Kosten für den Erwerb eines Führerscheins für Fahrzeuge > 7,5 t
für beide Feuerwehren des Marktes
Neubrunn werden einmalig für zwei Führerscheine übernommen, für die
darauffolgenden Jahre wird jeweils nur ein Führerschein jährlich gezahlt.
Es gilt eine Dienstverpflichtung für 5 Jahre. Bei einem Wegzug aus Neubrunn sind 20 % / Restjahr der Kosten zurückzuzahlen.