Sitzung: 19.09.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat
sich bereits in früheren Sitzungen mit der grundlegenden Thematik
„Verbesserungsbeitragshebungen“ befasst. Es wären nunmehr, um im Verfahren für
die Kläranlage Böttigheim voranzuschreiten, noch verschiedene Beschlüsse nötig.
a) Festlegung der Kostenumlagehöhe
Es sollte, wie auch bereits bei der Erhebung der früheren
Verbesserungsbeiträge praktiziert, eine 100 % Umlage der Kosten über den
Verbesserungsbeitrag erfolgen und keine Finanzierung der Maßnahme durch
Gebühren. Selbstverständlich wird, wie es rechtlich auch notwendig ist, der 25
% Straßenentwässerungsanteil von den Gesamtkosten abgezogen und durch den Markt
Neubrunn getragen.
b) Empfehlungsbeschluss der Beitragshöhen für die Grundstücksfläche und die
Geschossfläche
Hier wird angeraten, die bisherigen Regelungen zu übernehmen und die Kosten
je hälftig auf die Grundstücksfläche und die Geschossfläche zu verteilen.
Der Vorsitzende erläutert, wie sich die Beiträge zusammensetzen und berechnet werden.
Pro qm werden 0,22 € für die Grundstücksfläche und 0,42 € für die Geschossfläche fällig.
Der Gemeinderat hat dagegen keine Einwände.
Beschluss:
Der Markt Neubrunn wird die Kosten der Erneuerung der
Entwässerungsanlage Neubrunn, die Kläranlage Böttigheim betreffend, zu 100 %
über Beiträge erheben.
Die umlagefähigen Kosten werden je hälftig auf die GGR und die GFL
verteilt.