Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat  hat sich bereits in früheren Sitzungen mit der grundlegenden Thematik „Verbesserungsbeitragshebungen“ befasst. Es wären nunmehr, um im Verfahren für die Kläranlage Böttigheim voranzuschreiten, noch verschiedene Beschlüsse nötig.

a) Festlegung der Kostenumlagehöhe

Es sollte, wie auch bereits bei der Erhebung der früheren Verbesserungsbeiträge praktiziert, eine 100 % Umlage der Kosten über den Verbesserungsbeitrag erfolgen und keine Finanzierung der Maßnahme durch Gebühren. Selbstverständlich wird, wie es rechtlich auch notwendig ist, der 25 % Straßenentwässerungsanteil von den Gesamtkosten abgezogen und durch den Markt Neubrunn getragen.

b) Empfehlungsbeschluss der Beitragshöhen für die Grundstücksfläche und die Geschossfläche

Hier wird angeraten, die bisherigen Regelungen zu übernehmen und die Kosten je hälftig auf die Grundstücksfläche und die Geschossfläche zu verteilen.

 

Der Vorsitzende erläutert, wie sich die Beiträge zusammensetzen und berechnet werden.

Pro qm werden 0,22 € für die Grundstücksfläche und 0,42 € für die Geschossfläche fällig.

 

Der Gemeinderat hat dagegen keine Einwände.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn wird die Kosten der Erneuerung der Entwässerungsanlage Neubrunn, die Kläranlage Böttigheim betreffend, zu 100 % über Beiträge erheben.

Die umlagefähigen Kosten werden je hälftig auf die GGR und die GFL verteilt.