Sitzung: 19.09.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Sachverhalt:
Nachdem nunmehr auch die Förderzusage für die Maßnahme vorliegt und die
Verbesserungssatzung beschlossen werden kann, ist auch eine Entscheidung über
die Zahlungsmodalitäten zu treffen.
Angesichts des Umstandes, dass bereits bei den letzten
Verbesserungsbeitragshebungen eine Zahlung auf Raten angeboten wurde, geht die
Verwaltung davon aus, dass diese Handhabung auch für die erneute Hebung
gewünscht ist.
Da der Maßnahmenbeginn (Baubeginn) nach Auskunft des mit der Maßnahmenumsetzung
betrauten Ingenieurbüros Anfang des 2. Quartals 2018 und die Maßnahme voraussichtlich
am Ende 3. Quartal 2017 betriebs- und
übergabebreit sein wird, müssen die Raten in diesem Zeitraum verteilt werden.
Bei einer Hebung von drei Raten bis Inbetriebnahme werden folgende
Ratenzahlungstermine vorgeschlagen.
Ratenzahlungstermine:
03.04.2018
01.06.2018
01.08.2018
Beschluss:
Der vorgeschlagenen Ratenzahlung im Rahmen der Verbesserungsbeitragserhebung
wird zugestimmt. Der Gesamtbetrag, der für das jeweilige Grundstück anfällt, wird
in drei Raten aufgeteilt. Die Zahltermine werden wie vorgegeben, festgelegt.