Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nachdem nunmehr auch die Förderzusage für die Maßnahme vorliegt und die Verbesserungssatzung beschlossen werden kann, ist auch eine Entscheidung über die Zahlungsmodalitäten zu treffen.
Angesichts des Umstandes, dass bereits bei den letzten Verbesserungsbeitragshebungen eine Zahlung auf Raten angeboten wurde, geht die Verwaltung davon aus, dass diese Handhabung auch für die erneute Hebung gewünscht ist.

Da der Maßnahmenbeginn (Baubeginn) nach Auskunft des mit der Maßnahmenumsetzung betrauten Ingenieurbüros Anfang des 2. Quartals 2018 und die Maßnahme voraussichtlich am Ende 3. Quartal 2017  betriebs- und übergabebreit sein wird, müssen die Raten in diesem Zeitraum verteilt werden.

Bei einer Hebung von drei Raten bis Inbetriebnahme werden folgende Ratenzahlungstermine vorgeschlagen.

 

Ratenzahlungstermine:


03.04.2018
01.06.2018
01.08.2018


Beschluss:

 

Der vorgeschlagenen Ratenzahlung im Rahmen der Verbesserungsbeitragserhebung wird zugestimmt. Der Gesamtbetrag, der für das jeweilige Grundstück anfällt, wird in drei Raten aufgeteilt. Die Zahltermine werden wie vorgegeben, festgelegt.