Sitzung: 19.09.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10
Sachverhalt:
Die Bauherrschaft
erwägt über dem Stellplatz an der Grundstücksgrenze zu Fl. Nr. 329/7 die
Errichtung eines Carports in Metallbauweise, verglast. Der Bebauungsplan legt
fest, dass die Errichtung von Gebäuden und ein Carport ist selbiges, nicht in
Metallleichtbauweise erfolgen darf. Somit sollte hier der Bauherrschaft
nahegelegt werden, den Carport in Holzbauweise verglast auszuführen. Die
Verglasung würde gewährleisten, dass die Sichtachse aus dem Anwesen Fl. Nr.
329/7 beim Ausfahren auf die Fahrbahn ebenso gegeben ist, wie beim bisherigen
Stellplatz.
Problematisch
gestaltet sich weiterhin der Punkt, dass in den Erläuterungen zum B-Plan unter
Punkt 6.3 festgelegt ist, dass die Nebengebäude den Dachformen der Hauptgebäude
angepasst sein müssen. Diese Regelung wurde auf der Legende des B-Planes nicht
abgedruckt, gilt aber dennoch.
Es wird hier
seitens der Verwaltung angesichts des Umstandes, dass der Carport an dieser
Stelle grundsätzlich möglich ist, aber Befreiungen in allen Festsetzungen der
Grundzüge der Planung, wie Baumaterial, Dachform, Dachfarbe und zudem eine
Stauraumbefreiung benötigt, in seiner jetzigen angedachten Bauform abzulehnen,
da es mit den Grundzügen der Planung nicht vereinbar ist.
Denkbar wäre eine
„Umplanung“ dergestalt, den Carport in einer Holzbauweise, mit flachgeneigtem
Dach, Dachentwässerung auf dem Grundstück Fl. Nr. 329/6, Dachfarbe Rot-Rotbraun,
zu errichten, Wandseiten verglast oder offen. Bei dieser Planung müssten
weiterhin Befreiungen erteilt werden, dies aber nur für den fehlenden Stauraum
vor dem Carport und im Hinblick auf die Dachneigung / -form.
Seitens des
betroffenen Nachbarn wurde das Vorhaben nicht unterzeichnet. Es wurden hier
auch Erkundigungen beim LRA eingeholt.
Von Seiten der
Verwaltung wird vorgeschlagen, eine Umplanung vorzunehmen, damit nur zwei
Befreiungen notwendig sind. Somit wäre das Vorhaben eher genehmigungsfähig.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben
wird in seiner derzeit angedachten Ausführung zugestimmt.