Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10

Sachverhalt:

 

Die Bauherrschaft erwägt über dem Stellplatz an der Grundstücksgrenze zu Fl. Nr. 329/7 die Errichtung eines Carports in Metallbauweise, verglast. Der Bebauungsplan legt fest, dass die Errichtung von Gebäuden und ein Carport ist selbiges, nicht in Metallleichtbauweise erfolgen darf. Somit sollte hier der Bauherrschaft nahegelegt werden, den Carport in Holzbauweise verglast auszuführen. Die Verglasung würde gewährleisten, dass die Sichtachse aus dem Anwesen Fl. Nr. 329/7 beim Ausfahren auf die Fahrbahn ebenso gegeben ist, wie beim bisherigen Stellplatz.

Problematisch gestaltet sich weiterhin der Punkt, dass in den Erläuterungen zum B-Plan unter Punkt 6.3 festgelegt ist, dass die Nebengebäude den Dachformen der Hauptgebäude angepasst sein müssen. Diese Regelung wurde auf der Legende des B-Planes nicht abgedruckt, gilt aber dennoch.

Es wird hier seitens der Verwaltung angesichts des Umstandes, dass der Carport an dieser Stelle grundsätzlich möglich ist, aber Befreiungen in allen Festsetzungen der Grundzüge der Planung, wie Baumaterial, Dachform, Dachfarbe und zudem eine Stauraumbefreiung benötigt, in seiner jetzigen angedachten Bauform abzulehnen, da es mit den Grundzügen der Planung nicht vereinbar ist.

Denkbar wäre eine „Umplanung“ dergestalt, den Carport in einer Holzbauweise, mit flachgeneigtem Dach, Dachentwässerung auf dem Grundstück Fl. Nr. 329/6, Dachfarbe Rot-Rotbraun, zu errichten, Wandseiten verglast oder offen. Bei dieser Planung müssten weiterhin Befreiungen erteilt werden, dies aber nur für den fehlenden Stauraum vor dem Carport und im Hinblick auf die Dachneigung / -form.

Seitens des betroffenen Nachbarn wurde das Vorhaben nicht unterzeichnet. Es wurden hier auch Erkundigungen beim LRA eingeholt.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine Umplanung vorzunehmen, damit nur zwei Befreiungen notwendig sind. Somit wäre das Vorhaben eher genehmigungsfähig.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird in seiner derzeit angedachten Ausführung zugestimmt.