Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben liegt im planerischen Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist bereits mit einem Wohngebäude nebst Tierarztpraxis und einer Garage bebaut. An die Doppelgarage soll nunmehr ein Carport angebaut werden. Zudem ist angedacht, die bestehende Garage mit einem Satteldach zu versehen. Optisch gleicht sich damit die Garage dem Haupthaus an. Die Garage weist mit dieser Überdachung eine Höhe von 3,04 Metern auf. Durch den Anbau des Carports beträgt der Grenzabstand zum öffentlichen Weg Fl. Nr. 232 keine 3 Meter mehr.

Da die Zuwegung bereits durch öffentlich rechtliche Vereinbarung geregelt ist, ebenso wie die Ver- und Entsorgung, liegen keine weitergehenden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange vor. Die Nachbarunterschrift für Grundstück Fl. Nr. 234 liegt vor.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben „Überdachung einer Doppelgarage mit Neubau eines Carports“ auf dem Grundstück Flur. Nr. 233 der Gemarkung Böttigheim wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gemeinderätin Heike Baumann verlässt den Sitzungssaal.