Sitzung: 07.11.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Sachverhalt:
Aufgrund der immer höher angelegten
Messlatte bei der rechtlichen Behandlung von Schäden, die durch Bäume
verursacht werden, ist es zur Beweissicherung geboten, für den festgestellten
Zustand des eigenen Baumbestands ein fortschreibungsfähiges Baumkataster
anzulegen. Die rechtliche Verpflichtung zu Baumkontrollen ergibt sich aus
Grundsatzurteilen des BGH (1965 und 2004) in Verbindung mit der
Verkehrssicherungspflicht, die auch die Amtshaftung berührt. Die erforderliche
Rechtssicherheit ist aufgrund der bisher nur anlassbedingten Kontrollen in
Einzelfällen nicht gegeben. Größere Schäden sind bisher zwar nicht eingetreten,
können aber jederzeit eintreten. Im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Neubrunn
befinden sich schätzungsweise 250 bis 300 Bäume, die überwiegend an (öffentlichen)
Straßen- und Wegeräumen stehen.
Der Anteil im besiedelten Bereich sowie an
Gemeindeverbindungsstraßen wird mit ungefähr 1000 Bäumen angenommen, deren
Kartierung empfohlen wird.
Im ersten Schritt nicht betroffen sind
Gehölzbestände, welche jünger als 10 Jahre sind.
Die erforderliche Erstkartierung beinhaltet
eine sorgfältige Sichtkontrolle (Gesundheits-und Zustandsprüfung) der Bäume.
Diese kann vom Boden aus erfolgen. So kann der Zustand eines jeden Baumes in
der Regel zuverlässig beurteilt werden. Über die Ergebnisse ist ein Nachweis in
Form eines Baumkatasters zu führen. Es muss bei jedem Baum, auch bei gesunden
Bäumen, nachvollziehbar sein, wann wer mit welchem Ergebnis kontrolliert bzw.
Pflegemaßnahmen durchgeführt hat. Die notwendigen Daten, die zu ermitteln und
zu dokumentieren sind, ergeben sich aus der Richtlinie “Baumkontrollrichtlinie“
Zur Durchführung der erforderlichen
Kontrolle, insbesondere der kompletten Erstkartierung, ist die Beauftragung
eines geeigneten Fachbüros im Rahmen eines Werkvertrages erforderlich. Aufgrund
des Leistungsumfanges ist ein Bearbeitungszeitraum erforderlich. Wobei im
ersten Abschnitt zunächst die Bäume im Innenortsbereich kartiert werden sollten
und in einem zweiten Schritt dann die Bäume entlang der Ortsverbindungsstraßen.
Die auf die Erstaufnahme aufbauenden
jährlichen Folgekontrollen sollten ebenfalls durch die gleiche Fachperson
erfolgen, um eine Stetigkeit sicher zu stellen. Wobei auch die Übernahme dieser
Aufgabe durch entsprechend zu qualifizierendes Personal des Marktes Neubrunn
denkbar ist. Das in dem Zusammenhang erforderliche PC-Programm müsste noch
beschafft werden und zum eingesetzten GIS Programm kompatibel sein. Die
Datenpflege kann dann verwaltungsintern erfolgen.
Der Gemeinderat diskutiert hierzu, kommt
jedoch zu dem Schluss, dass ein Baumkataster allein aus Haftungsgründen
notwendig ist.
Beschluss:
Um eine ausreichende Rechtssicherheit im Hinblick auf den Zustand der
gemeindeeigenen Bäume zu erhalten, wird die Verwaltung beauftragt,
entsprechende Angebote einzuholen.