Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat die Entscheidung des Gremiums aus der Sitzung vom 19.09.2017 der Kirchenverwaltung mitgeteilt. Das Schreiben, welches seitens der Kirchenverwaltung am 10.10.2017 aufgrund dieser Mitteilung dem Markt Neubrunn zuging, wurde dem Gremium per Mail am 10.10.2017 zur Verfügung gestellt.

In diesem Schreiben erklärt die Kirchenverwaltung, dass die Mietzahlungen des Marktes Neubrunn, welche im Rahmen der Kleinkindgruppenerrichtung notwendig werden, mitnichten als Teil des zu finanzierenden Restbetrages anzusehen sind. Die Beteiligung an der Kleinkindgruppenfinanzierung der Diözese Würzburg wäre so zu verstehen, dass hier Baukosten minus Förderung zu rechnen wären.

Baukosten lt. Kostenberechnung                                                                   208.250,00 €

Aktuelle Förderzusage                                                                                    112.000,00 €

Finanzierungssumme                                                                                       96.250,00 €

Von dieser Summe würde die Diözese 1/3 übernehmen                                32.083,33 €

 

Im Gegenzug wird seitens der Kirchenverwaltung im Schreiben vom 04.07.2017 erbeten, dass sich der Markt Neubrunn zu 2/3 an den Kosten der Sanierung der Stützmauer des Anwesens Hauptstraße 55 beteiligt. Dies wären bei Gesamtkosten von 62.000,00 € lt. Kostenberechnung 41.333,33 €.

Seitens der Kirchenverwaltung wird darauf verwiesen, dass die Kirchenstiftung in den letzten Jahren in das Schwesternheim rund 160.000 € zzgl. Zinsen investiert habe, welche jetzt dem Markt Neubrunn bei der Errichtung der Kleinkindgruppe zu Gute kämen. Weiterhin wird seitens der Kirchenverwaltung ausgeführt, dass die monatlich auf 25 Jahre seitens des Marktes Neubrunn zu zahlenden 250,00 € nicht als Miete, sondern als Entschädigung für entgangene Mietzahlungen der Kirchenverwaltung/Kirchenstiftung anzusehen sind. Zudem würden diese eigentlich 500,00 € betragen, die Differenz trägt hier die Kirchenstiftung.

Seitens der Kirchenverwaltung wird beanstandet, dass der Markt Neubrunn die Entschädigungszahlung, welche durch den Markt Neubrunn zu erbringen ist, in die zu finanzierenden Kosten einrechnet, nicht aber den Anteil der Kirchenverwaltung. Weiterhin sieht die Kirchenverwaltung es als nicht gerechtfertigt an, dass die bereits investierten 160.000 € zzgl. Zinsen nicht berücksichtigt werden.

Hierzu merkt die Verwaltung zunächst an, dass nicht der Markt Neubrunn die Beteiligung an den Errichtungskosten der Kleinkindgruppe unter Koppelung der Beteiligung an den Kosten für die Sanierung der Stützmauer angeboten hat, sondern die Kirchenverwaltung. Wenn seitens der Kirchenstiftung auf notwendige Investitionen in der Vergangenheit verwiesen wird, darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass bei der Sanierung und Erweiterung des jetzigen Kindergartens die Hälfte des auf die Kirchenstiftung entfallenden Anteils, also rd. 91.000,- € durch den Markt Neubrunn getragen wurde.

Seitens des Marktes Neubrunn wurde bisher auch keine Aussage zum Umstand getroffen, dass die Kirchenverwaltung bzw. die Diözese sich an der neuen Kleinkindgruppe nach Aussage von Pfarrer Stefan Vuletic nicht beteiligen wollte, da einige hunderttausend Euro in die Pfarrräume im UG des Gebäudes investiert wurden. Erst seit die Problematik Stützmauer besteht, besteht die Intension, dass sich die Diözese doch an der Kleinkindgruppenfinanzierung beteiligt. Es war eigentlich bei gemeinsam getragenen Kindergärten bisher allgemein üblich, dass hier seitens des kirchlichen Trägers eine Beteiligung zu einem Drittel erfolgte. Diese Beteiligung wird dem Markt Neubrunn nunmehr unter der Koppelung der Forderung nach einer Beteiligung an der Sanierung der Stützmauer angeboten und zeitgleich vorgetragen, dass der Markt Neubrunn den Eindruck erwecke, es sei Ziel des Marktes Neubrunn, einen Zuschuss der Kirche zu erlangen.

Seitens der Verwaltung wird das Schreiben und der Sachverhalt nicht näher ausgeführt oder kommentiert und der Wunsch der Kirchenverwaltung, dass der Gemeinderat seine Entscheidung unter Berücksichtigung der im Schreiben vom 10.10.2017 seitens der Kirchenverwaltung aufgeführten Punkte überdenken möge, an den Gemeinderat weitergegeben.

Der Gemeinderat diskutiert die Thematik.

Für die Sanierung der Stützmauer ist die Kirchenstiftung zuständig.

Bei den Berechnungen über die anteiligen Kosten ist immer wieder von anderen Beträgen ausgegangen worden. Deshalb sollte ein festzulegender Betrag fixiert werden, der als Zuschuss für die Sanierung der Stützmauer gezahlt wird. Damit soll die Angelegenheit erledigt sein.

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Gemeinde die Kosten für die Krippe und die Kirchenstiftung die Kosten für die Stützmauer jeweils zu 100 % selbst tragen sollen.  

Die Gemeinde zahlt jedoch als einmaligen Zuschuss zur Sicherungsmaßnahme der Mauer einen Betrag von 5.000,00 €. Der Beschluss vom 19.09.2017 würde somit aufgehoben.