Sitzung: 07.11.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Sachverhalt:
Die Verwaltung
hat die Entscheidung des Gremiums aus der Sitzung vom 19.09.2017 der
Kirchenverwaltung mitgeteilt. Das Schreiben, welches seitens der
Kirchenverwaltung am 10.10.2017 aufgrund dieser Mitteilung dem Markt Neubrunn
zuging, wurde dem Gremium per Mail am 10.10.2017 zur Verfügung gestellt.
In diesem
Schreiben erklärt die Kirchenverwaltung, dass die Mietzahlungen des Marktes
Neubrunn, welche im Rahmen der Kleinkindgruppenerrichtung notwendig werden, mitnichten
als Teil des zu finanzierenden Restbetrages anzusehen sind. Die Beteiligung an
der Kleinkindgruppenfinanzierung der Diözese Würzburg wäre so zu verstehen,
dass hier Baukosten minus Förderung zu rechnen wären.
Baukosten lt.
Kostenberechnung 208.250,00 €
Aktuelle
Förderzusage 112.000,00 €
Finanzierungssumme
96.250,00 €
Von dieser Summe
würde die Diözese 1/3 übernehmen 32.083,33 €
Im Gegenzug wird
seitens der Kirchenverwaltung im Schreiben vom 04.07.2017 erbeten, dass sich
der Markt Neubrunn zu 2/3 an den Kosten der Sanierung der Stützmauer des Anwesens
Hauptstraße 55 beteiligt. Dies wären bei Gesamtkosten von 62.000,00 € lt.
Kostenberechnung 41.333,33 €.
Seitens der
Kirchenverwaltung wird darauf verwiesen, dass die Kirchenstiftung in den
letzten Jahren in das Schwesternheim rund 160.000 € zzgl. Zinsen investiert
habe, welche jetzt dem Markt Neubrunn bei der Errichtung der Kleinkindgruppe zu
Gute kämen. Weiterhin wird seitens der Kirchenverwaltung ausgeführt, dass die
monatlich auf 25 Jahre seitens des Marktes Neubrunn zu zahlenden 250,00 € nicht
als Miete, sondern als Entschädigung für entgangene Mietzahlungen der
Kirchenverwaltung/Kirchenstiftung anzusehen sind. Zudem würden diese eigentlich
500,00 € betragen, die Differenz trägt hier die Kirchenstiftung.
Seitens der
Kirchenverwaltung wird beanstandet, dass der Markt Neubrunn die
Entschädigungszahlung, welche durch den Markt Neubrunn zu erbringen ist, in die
zu finanzierenden Kosten einrechnet, nicht aber den Anteil der
Kirchenverwaltung. Weiterhin sieht die Kirchenverwaltung es als nicht
gerechtfertigt an, dass die bereits investierten 160.000 € zzgl. Zinsen nicht
berücksichtigt werden.
Hierzu merkt die
Verwaltung zunächst an, dass nicht der Markt Neubrunn die Beteiligung an den
Errichtungskosten der Kleinkindgruppe unter Koppelung der Beteiligung an den
Kosten für die Sanierung der Stützmauer angeboten hat, sondern die
Kirchenverwaltung. Wenn seitens der Kirchenstiftung auf notwendige
Investitionen in der Vergangenheit verwiesen wird, darf auch nicht unerwähnt
bleiben, dass bei der Sanierung und Erweiterung des jetzigen Kindergartens die
Hälfte des auf die Kirchenstiftung entfallenden Anteils, also rd. 91.000,- €
durch den Markt Neubrunn getragen wurde.
Seitens des
Marktes Neubrunn wurde bisher auch keine Aussage zum Umstand getroffen, dass
die Kirchenverwaltung bzw. die Diözese sich an der neuen Kleinkindgruppe nach
Aussage von Pfarrer Stefan Vuletic nicht beteiligen wollte, da einige
hunderttausend Euro in die Pfarrräume im UG des Gebäudes investiert wurden.
Erst seit die Problematik Stützmauer besteht, besteht die Intension, dass sich
die Diözese doch an der Kleinkindgruppenfinanzierung beteiligt. Es war
eigentlich bei gemeinsam getragenen Kindergärten bisher allgemein üblich, dass
hier seitens des kirchlichen Trägers eine Beteiligung zu einem Drittel
erfolgte. Diese Beteiligung wird dem Markt Neubrunn nunmehr unter der Koppelung
der Forderung nach einer Beteiligung an der Sanierung der Stützmauer angeboten
und zeitgleich vorgetragen, dass der Markt Neubrunn den Eindruck erwecke, es
sei Ziel des Marktes Neubrunn, einen Zuschuss der Kirche zu erlangen.
Seitens der
Verwaltung wird das Schreiben und der Sachverhalt nicht näher ausgeführt oder
kommentiert und der Wunsch der Kirchenverwaltung, dass der Gemeinderat seine Entscheidung
unter Berücksichtigung der im Schreiben vom 10.10.2017 seitens der
Kirchenverwaltung aufgeführten Punkte überdenken möge, an den Gemeinderat weitergegeben.
Der Gemeinderat
diskutiert die Thematik.
Für die Sanierung
der Stützmauer ist die Kirchenstiftung zuständig.
Bei den
Berechnungen über die anteiligen Kosten ist immer wieder von anderen Beträgen
ausgegangen worden. Deshalb sollte ein festzulegender Betrag fixiert werden,
der als Zuschuss für die Sanierung der Stützmauer gezahlt wird. Damit soll die
Angelegenheit erledigt sein.
Der Gemeinderat
ist der Ansicht, dass die Gemeinde die Kosten für die Krippe und die
Kirchenstiftung die Kosten für die Stützmauer jeweils zu 100 % selbst tragen
sollen.
Die Gemeinde zahlt
jedoch als einmaligen Zuschuss zur Sicherungsmaßnahme der Mauer einen Betrag
von 5.000,00 €. Der Beschluss vom 19.09.2017 würde somit aufgehoben.