Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bereits in seinen Sitzungen vom 21.03.2017 hat sich der Gemeinderat mit der Grundproblematik befasst. Grundsätzlich steht die Mauer im Eigentum des Marktes Neubrunn. Diesem obliegt daher auch die Verkehrssicherung dieser Mauer.

 

Herr Schäfer als Statiker und Herr Dengel als Bodengutachter haben die Standsicherheit der verbliebenen Restmauer begutachtet und kommen zu dem Schluss, dass die Mauer statisch gesichert werden muss. Abgeklärt wurde zwischen beiden Sachverständigen, dass eine Sicherung mit Bohrpfählen die notwendige Standsicherheit erbringen wird. Eine Anfrage bei der Firma Ribas hat ergeben, dass diese einen Kostenumfang von 11.318,80 € verursachen wird.

 

Nach Einschätzung des Statikers könnte die Standsicherheit auch mit zwei Streifenfundamenten in einer Länge von je 3 Metern und einer Tiefe von rund 3 Metern erreicht werden. Ein Kostenangebot wurde durch die Verwaltung noch nicht eingeholt. Es sollte hier grundsätzlich die wirtschaftlichste Variante umgesetzt werden.

 

Primär ist hier zunächst durch den Gemeinderat zu entscheiden, die Sicherungsmaßnahme umzusetzen und eine entsprechende überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe zu bewilligen.


Beschluss:

 

Die Sicherungsmaßnahme wird durchgeführt und die Verwaltung ermächtigt, diese in der wirtschaftlichsten Form umzusetzen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Auftragsvergabe ohne weitere Vorlage an den Gemeinderat durchzuführen. Die entstehenden, nicht durch den Haushaltsansatz gedeckten Ausgaben werden seitens des Gremiums gebilligt.