Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Beleuchtung in der Turnhalle Neubrunn zeigt immer mehr Leuchtmittelausfälle, bzw. Defekte bei Vorschaltgeräten auf, so dass die Ausleuchtung der Halle für den Sportbetrieb nicht mehr ausreichend ist. Ein einfacher Ersatz der Leuchten ist nicht zielführend möglich.

 

Die Verwaltung hat daher Überlegungen zu einer Umrüstung angestellt. Es wurden hier entsprechende Angebote eingeholt.

 

Nach der ersten überschlägigen Prüfung könnte auch bei entsprechender Gestaltung der Ausführung eine Förderung nach der Kommunalrichtlinie „ Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ bestehen.

 

Gefördert werden sowohl strategische als auch investive Projekte in Kommunen. Zu den Schwerpunkten gehören Einstiegsberatungen, Klimaschutzkonzepte und das Klimaschutzmanagement. Aber auch die Umrüstung von Schulen, Kindergärten und Sporthallen auf LED sowie die Errichtung von Mobilitätsstationen oder die In-situ Stabilisierung von Abfalldeponien werden gefördert.

 

Wichtige Eckpunkte des Förderprogrammes

 

• Zuschüsse von 20 bis zu 50 Prozent

• Zuschüsse von 25 bis zu 65 Prozent für finanzschwache Kommunen

• Antragsfristen: 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September

• Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 Euro, bzw. 10.000 Euro bei Maßnahmen im Bereich nachhaltiger Mobilität

• Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich

• Zusammenschluss von gleichartigen Antragstellern möglich

 

Folgende investive Maßnahmen werden grundsätzlich bezuschusst:

 

•Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung mit LED (THG-Einsparung mindestens 70 Prozent),

•Sanierung von Lichtsignalanlagen mit LED (THG-Einsparung mindestens 70 Prozent),

•Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung mit LED (THG-Einsparung mindestens 50 Prozent),

•Sanierung und Austausch raumlufttechnischer Geräte,

•Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren,

•Maßnahmen im Bereich nachhaltiger Mobilität,

•Austausch von Elektrogeräten in Kindertagesstätten-, Schul- und Lehrküchen,

•Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

 

Da die Förderantragsfristen im ersten und dritten Quartal des Jahres liegen, muss hier, um eine zeitnahe Umsetzung mit Förderung zu erlangen, im ersten Quartal 2018 ein entsprechender Förderantrag gestellt werden. Die Verwaltung ist derzeit angesichts der kurzen Zeitspanne bereits mit der Einholung entsprechender Angebote befasst und bittet heute bereits um Zustimmung bei entsprechendem Vorliegen selbiger, den entsprechenden Förderantrag stellen zu dürfen.


Beschluss:

 

Die Notwendigkeit der Maßnahme wird anerkannt und die Verwaltung bei Vorlage der Angebote ermächtigt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.