Sachverhalt:

 

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2016 am 05.07.2017 geprüft. Die Prüfung erfolgte durch den Vorsitzenden Peter Dengel, Schriftführerin Frau Elisabeth Rieck und die weiteren Mitglieder Elke Kohlhepp und Richard Faulhaber. Die Prüfung der Jahresrechnung fand in öffentlicher Sitzung am 05.07.2017 statt. Der Bericht über die Prüfung wurde am 18.10.2017 in der Verwaltung vorgelegt. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung, die Jahresrechnung der Gemeinde zu prüfen.

Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.

Die rechtlichen Vorgaben und der Inhalt/Umfang der örtlichen Rechnungsprüfung wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 21.06.2016 unter Top 2 bei der Behandlung der Prüfungsfeststellungen zur Jahresrechnung 2014 ausführlich dargelegt. Es wird daher hier auf eine erneute Ausführung verzichtet.

Es wurden die zur Prüfung notwendigen Unterlagen seitens der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Im Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung wurden folgende noch berichtspflichtigen Feststellungen vermerkt.

1)         Die Pachtverträge werden durch den Sachbearbeiter mündlich geschlossen. Hier sollte zukünftig ein schriftlicher Pachtvertrag geschlossen werden.

Seitens der Verwaltung wird angemerkt, dass der Abschluss von Pachtverträgen in mündlicher Form grundsätzlich zulässig ist.

2)         Es wird seitens des Ausschusses angemerkt, dass die Nebenkostenabrechnung für das Schloss noch nicht erfolgt.

Die Nebenkostenabrechnung wird bis Ende des Jahres 2017 erfolgen. Der Wasserzählereinbau, welcher hierzu fehlte, wurde im September 2017 durchgeführt.

3)         Beanstandung von fehlenden Belegen bzw. Listenaufschlüsselungen zur Buchungsverfolgung

Die vorgelegte Liste mit Unklarheiten wurde durch die Verwaltung erläutert. Der noch offen stehende Buchungsposten hängt mit der noch nicht erfolgten Nebenkostenabrechnung zusammen und wird mit dieser bereinigt.

4)         Buchung der Baggerarbeiten für die Stromzuleitung zum Zeltplatz; verbucht unter Feldwege. Frage nach der Möglichkeit der nachträglichen Abrechnung mit dem Landratsamt.

Die Verwaltung bestätigt hiermit, dass der Beleg versehentlich auf eine unzutreffende Haushaltsstelle verbucht wurde. Es wurde 2016 beschlossen, dass der Zweckverband für die Stromversorgung die Materialkosten übernimmt und der Markt Neubrunn die organisatorischen und ökonomischen Leistungen erbringt. Die Verwaltung wird hier mit dem Zweckverband klären, inwieweit die Rechnung noch nachträglich abgerechnet werden kann.

5)         Feststellung, dass die Feststellung aus der Jahresrechnung  2015 hinsichtlich der Anbringung einer Außenklingel und eines Hinweisschildes für den barrierefreien „Hintereingang“ noch nicht umgesetzt ist.

Die Verwaltung wird, wie bereits mehrfach besprochen und auch aus der bereits vergebenen Auftragsausschreibung zur Telefonanlage ersichtlich ist, diese Thematik gemeinsam mit der Erneuerung der Telefonanlage umsetzen.

Weitere Prüfungsfeststellungen, die nicht im Abschlussgespräch geklärt werden konnten, wurden nicht aufgenommen. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 könnte daher in der nächsten Sitzung festgestellt und entlastet werden.

 

Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis.