Sitzung: 21.11.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Sachverhalt:
Der örtliche
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2016 am 05.07.2017 geprüft.
Die Prüfung erfolgte durch den Vorsitzenden Peter Dengel, Schriftführerin Frau
Elisabeth Rieck und die weiteren Mitglieder Elke Kohlhepp und Richard
Faulhaber. Die Prüfung der Jahresrechnung fand in öffentlicher Sitzung am
05.07.2017 statt. Der Bericht über die Prüfung wurde am 18.10.2017 in der
Verwaltung vorgelegt. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, im
Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung, die Jahresrechnung der Gemeinde zu prüfen.
Die
Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen
Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.
Die rechtlichen
Vorgaben und der Inhalt/Umfang der örtlichen Rechnungsprüfung wurde in der
Sitzung des Gemeinderates am 21.06.2016 unter Top 2 bei der Behandlung der
Prüfungsfeststellungen zur Jahresrechnung 2014 ausführlich dargelegt. Es wird
daher hier auf eine erneute Ausführung verzichtet.
Es wurden die zur
Prüfung notwendigen Unterlagen seitens der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Im Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung wurden folgende noch
berichtspflichtigen Feststellungen vermerkt.
1) Die Pachtverträge werden
durch den Sachbearbeiter mündlich geschlossen. Hier sollte zukünftig ein schriftlicher
Pachtvertrag geschlossen werden.
Seitens der
Verwaltung wird angemerkt, dass der Abschluss von Pachtverträgen in mündlicher
Form grundsätzlich zulässig ist.
2) Es wird seitens des
Ausschusses angemerkt, dass die Nebenkostenabrechnung für das Schloss noch
nicht erfolgt.
Die
Nebenkostenabrechnung wird bis Ende des Jahres 2017 erfolgen. Der
Wasserzählereinbau, welcher hierzu fehlte, wurde im September 2017
durchgeführt.
3) Beanstandung von
fehlenden Belegen bzw. Listenaufschlüsselungen zur Buchungsverfolgung
Die vorgelegte
Liste mit Unklarheiten wurde durch die Verwaltung erläutert. Der noch offen
stehende Buchungsposten hängt mit der noch nicht erfolgten
Nebenkostenabrechnung zusammen und wird mit dieser bereinigt.
4) Buchung der
Baggerarbeiten für die Stromzuleitung zum Zeltplatz; verbucht unter Feldwege.
Frage nach der Möglichkeit der nachträglichen Abrechnung mit dem Landratsamt.
Die Verwaltung
bestätigt hiermit, dass der Beleg versehentlich auf eine unzutreffende
Haushaltsstelle verbucht wurde. Es wurde 2016 beschlossen, dass der
Zweckverband für die Stromversorgung die Materialkosten übernimmt und der Markt
Neubrunn die organisatorischen und ökonomischen Leistungen erbringt. Die
Verwaltung wird hier mit dem Zweckverband klären, inwieweit die Rechnung noch
nachträglich abgerechnet werden kann.
5) Feststellung, dass die
Feststellung aus der Jahresrechnung 2015
hinsichtlich der Anbringung einer Außenklingel und eines Hinweisschildes für
den barrierefreien „Hintereingang“ noch nicht umgesetzt ist.
Die Verwaltung
wird, wie bereits mehrfach besprochen und auch aus der bereits vergebenen
Auftragsausschreibung zur Telefonanlage ersichtlich ist, diese Thematik gemeinsam
mit der Erneuerung der Telefonanlage umsetzen.
Weitere Prüfungsfeststellungen,
die nicht im Abschlussgespräch geklärt werden konnten, wurden nicht
aufgenommen. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 könnte daher in der
nächsten Sitzung festgestellt und entlastet werden.
Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht über die
örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis.