Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Eigentümerin des Anwesens hat einen Antrag auf Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz vorgelegt. Es ist beabsichtigt, eine Überdachung des Querbalkens am Fachwerkgiebel zwischen Erdgeschoss und erstem Obergeschoss mit einem eingerollten Kupferblech vorzunehmen, um das Eindringen von Wasser zukünftig zu verhindern.

 

Die Anbringung des Kupferbleches wird in der Gestaltung ähnlich ausgeführt werden, wie die bereits vorhandenen Dächer über den Fenstern im ersten Stock. Somit würde sich die Maßnahme im Bereich des Fachwerkgiebels optisch in die Gebäudeansicht einfügen.

 

Seitens der Verwaltung bestehen hier keine Einwände. Es ist vielmehr zu begrüßen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um das Gebäude zu erhalten.


Beschluss:

 

Gegen die angedachte Maßnahme werden seitens des Marktes Neubrunn keine Einwände erhoben.