Wie bekannt, wurden in den letzten Jahren mehrfach Gespräche mit dem zuständigen Baulastträger bezügl. einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Frankenlandstraße geführt. Bisher wurden diese Anträge immer abgelehnt.

 

Aufgrund einer neuen Gesetzeslage hat die Verwaltung mit Schreiben vom Oktober 2017 beim Landratsamt Würzburg angefragt, inwieweit die Möglichkeit geben ist, im Bereich des Kindergartens eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 zu erhalten.

 

Mit Mail vom 16. November 2017 wurde seitens der zuständigen Abteilung des Landratsamtes eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO mitgeteilt. Für den Streckenbereich der Frankenlandstraße vor dem Kindergarten Böttigheim wird eine zeitlich begrenzte Temporeduzierung angeordnet. Tempo 30, Mo – Fr 07:00 – 18:00 Uhr unter VKZ „Hinweisung Kinder“.

 

Mit der verkehrsrechtlichen Anordnung wird der Schutz für die kleinsten und jüngsten Verkehrsteilnehmer erhöht und die Geschwindigkeit zumindest in diesem Bereich gedrosselt.