Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 20.10.2017 wurde der Markt Neubrunn seitens der Telekom informiert, dass diese zur Versorgung des Ortsteils Böttigheim den Aufbau einer Mobilfunkanlage mit GSM/UMTS/LTE - Technik prüft. Hierzu wurde ein entsprechender Suchkreis erstellt. Diese Suchkreisplanung wird den Ratsmitgliedern im Ratssystem zur Verfügung gestellt. Seitens der Verwaltung wird angeregt, die Anlage im Bereich des bereits oberhalb des Anwesens Berghof existierenden Masten anzubringen.

Eine Installation im Ortsbereich wird, soweit diese vermeidbar ist, als nicht zielführend angesehen.

Der Abstand zwischen Bebauung und der Mobilfunkanlage sollte mindestens 500 m betragen. Deshalb wird als Standort das gemeindeeigene Grundstück am Holzplatz favorisiert.


Beschluss:

 

Einer Mobilfunkanlage innerhalb des Ortsbereiches wird nicht zugestimmt. Dem Mobilfunkanbieter wird als Standort das gemeindeeigene Grundstück Fl. Nr. 419 am Holzplatz oberhalb des alten Sportplatzes vorgeschlagen.