Sitzung: 21.11.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
20.10.2017 wurde der Markt Neubrunn seitens der Telekom informiert, dass diese
zur Versorgung des Ortsteils Böttigheim den Aufbau einer Mobilfunkanlage mit
GSM/UMTS/LTE - Technik prüft. Hierzu wurde ein entsprechender Suchkreis
erstellt. Diese Suchkreisplanung wird den Ratsmitgliedern im Ratssystem zur
Verfügung gestellt. Seitens der Verwaltung wird angeregt, die Anlage im Bereich
des bereits oberhalb des Anwesens Berghof existierenden Masten anzubringen.
Eine Installation
im Ortsbereich wird, soweit diese vermeidbar ist, als nicht zielführend
angesehen.
Der Abstand zwischen
Bebauung und der Mobilfunkanlage sollte mindestens 500 m betragen. Deshalb wird
als Standort das gemeindeeigene Grundstück am Holzplatz favorisiert.
Beschluss:
Einer Mobilfunkanlage innerhalb
des Ortsbereiches wird nicht zugestimmt. Dem Mobilfunkanbieter wird als
Standort das gemeindeeigene Grundstück Fl. Nr. 419 am Holzplatz oberhalb des
alten Sportplatzes vorgeschlagen.