Sitzung: 21.11.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Anlass der
Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Mangel an Wohnbaufläche in Neubrunn.
Das Plangebiet betrifft die Gemarkung Neubrunn, Grundstücke Fl. Nr. 3148,
Teilfläche aus Grundstück Fl. Nr. 3155/1 und Teilfläche aus Grundstück Fl. Nr.
3160. Die Fläche des Plangebietes ist ca. 1,15 ha groß und derzeit
Landwirtschafts- bzw. Wegefläche. Die verkehrsrechtliche und medienseitige
Erschließung ist durch eine Verlängerung der St.-Georg-Straße gegeben.
Das geplante
Vorhaben liegt planungsrechtlich im Außenbereich und grenzt unmittelbar an das
bestehende Bebauungsplangebiet „Turnhalle Süd“ an. Ziel des Bebauungsplans ist
die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit zur Errichtung von
Wohnhäusern.
Seit dem 13. Mai
2017 liegen die Anwendungsvoraussetzungen für ein beschleunigtes
Aufstellungsverfahren gemäß § 13 b BauGB vor:
-
Das Plangebiet grenzt an
den Innenbereich,
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die Größe des
Plangebietes liegt unter 3 ha und die Grundfläche liegt unter 1 ha,
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für das Vorhaben besteht
keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung,
-
keine Anhaltspunkte für
eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter liegen vor.
Von einer
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB kann aufgrund
des § 13 BauGB abgesehen werden, wenn in der ortsüblichen Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses darauf hingewiesen wird, wo und in welchen Fristen sich
die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und Anregungen und Bedenken
zu der Planung schriftlich äußern kann.
Das Plangebiet
ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Gemeinderätin
Elisabeth Rieck erscheint zur Sitzung.
Die
Grundstücksfläche des Flurstücks Nr. 3148 mit einer Fläche von 1,15 ha soll für
15 Bauplätze erschlossen werden.
Beschluss:
1. Der zukünftige Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung „Kirchenberg“
2. Die Aufstellung des Bebauungsplans „
Kirchenberg“, des Marktes Neubrunn wird beschlossen. Das Plangebiet ist im
Übersichtsplan dargestellt. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des
Aufstellungsbeschlusses.
3. Die Aufstellung des Bebauungsplanes
erfolgt nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB
4. Von der Durchführung einer frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des §
13 b BauGB abgesehen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Beschluss ortsüblich bekanntzumachen. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist
darauf hinzuweisen, wo und in welchen Fristen sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der
Planung unterrichten kann und Anregungen und Bedenken zu Planung schriftlich
äußern kann.