Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wenkheimer Straße IV“. Die Errichtung des Geräteraumes und der Anbau an das bestehende Wohnhaus erfolgt innerhalb der Baugrenzen. Das beheizte Gartenhaus liegt außerhalb der Baugrenzen und bedarf einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenze).

Die Nachbarunterschriften zum Bauantrag liegen vor. Seitens der Verwaltung werden zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Baugrenze betreffend, keine Bedenken vorgebracht.

Es wird daher vorgeschlagen, dem Bauantrag wie vorliegend zuzustimmen.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag „Errichtung eines beheizten Gartenhauses, Anbau an das bestehende Wohnhaus und an die bestehende Garage“ auf Fl. Nr. 3146/3 der Gemarkung Neubrunn wird unter Zustimmung zur Befreiung von den Baugrenzen, das beheizte Gartenhaus betreffend, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.