Sitzung: 05.12.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben
liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wenkheimer Straße IV“.
Die Errichtung des Geräteraumes und der Anbau an das bestehende Wohnhaus
erfolgt innerhalb der Baugrenzen. Das beheizte Gartenhaus liegt außerhalb der
Baugrenzen und bedarf einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes (Baugrenze).
Die
Nachbarunterschriften zum Bauantrag liegen vor. Seitens der Verwaltung werden
zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Baugrenze
betreffend, keine Bedenken vorgebracht.
Es wird daher vorgeschlagen,
dem Bauantrag wie vorliegend zuzustimmen.
Beschluss:
Dem Bauantrag „Errichtung
eines beheizten Gartenhauses, Anbau an das bestehende Wohnhaus und an die
bestehende Garage“ auf Fl. Nr. 3146/3 der Gemarkung Neubrunn wird unter
Zustimmung zur Befreiung von den Baugrenzen, das beheizte Gartenhaus betreffend,
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.