Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Mail vom 16. November 2017 wurden die Kommunen seitens des Regionalen Planungsverbandes Würzburg gebeten, zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung zu nehmen. Letztmalig wurde die Thematik in der Sitzung vom 27.10.2016 als Tagesordnungspunkt im Gremium behandelt.

 

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 dem Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) mit Maßgaben zugestimmt. Durch die Maßgaben ergeben sich noch Änderungen an der Teilfortschreibung.

 

Zu den Änderungen in folgenden Festlegungen wird ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt:

 

- 2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“),

- 3.3 Vermeidung von Zersiedelung sowie

- 5.3.1 Lage im Raum (Einzelhandelsgroßprojekte).

 

Gegenstand des Beteiligungsverfahrens ist außerdem eine Änderung bei § 3 Übergangsregelung zu Lärmschutzbereichen.

 

In den Bereichen

 

- 2.2.3 Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf einschließlich Anhang 2 zu den Festlegungen („Strukturkarte“) und

 

- 2.2.4 Vorrangprinzip sowie - Anhang 3 Alpenplan – Blatt 1

 

haben sich im Rahmen des Zustimmungsverfahrens des Landtages keine Änderungen ergeben. Daher sind sie auch nicht Gegenstand des vorliegenden Beteiligungsverfahrens.

 

Gemäß Art. 16 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 1 BayLplG sind die Kommunen erneut zu beteiligen, wenn sich nochmals Änderungen des Planentwurfs ergeben haben, von denen sie betroffen sind. Sie haben die Möglichkeit, zu den aufgrund der Maßgaben des Landtages erfolgten Änderungen bis zum 22.12.2017 gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Stellung zu nehmen. Eine Verlängerung der Frist kann nicht eingeräumt werden. Stellungnahmen, die zu spät eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Der Entwurf der Änderungsverordnung kann im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden.


Beschluss:

 

Seitens des Marktes Neubrunn werden die Änderungen zur Kenntnis genommen. Hinweise und Anregungen werden keine vorgetragen.