Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.01.2018 beantragt der Eigentümer die Anbringung eines Außenkamines. Diese bedarf keiner Baugenehmigung, aber einer Zustimmung des Marktes Neubrunn, da der Kamin sich im Luftraum über der öffentlichen Fahr- und Gehbahn befinden wird.

 

Zur Gewährleistung, dass der Kamin die Fahrbahnnutzung nicht beeinträchtigt, wird dieser in einer Höhe von 4,10 m angebracht werden. Hierdurch kann der Kamin mit einem Fahrzeug von 4 m Höhe problemlos unterfahren werden.

 

Seitens der Verwaltung werden keine Bedenken erhoben.


Beschluss:

 

Der Anbringung eines Außenkamines wird unter Einhaltung einer Luftraumhöhe von 4,10 m über der Fahr- / Gehbahn zugestimmt.