Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 11

Sachverhalt:

 

Im Februar 2018 hat die Stadt Wertheim im Rahmen der Anfrage, inwieweit für die in dortigen Kindergärten betreuten Kinder aus Neubrunn bzw. dem OT Böttigheim ein Kostenausgleich durch den Markt Neubrunn gezahlt wird, auch angefragt, inwieweit hier eine kommunale Klärung über mögliche Kostenausgleichszahlungen angedacht werden könnte.

 

Grundsätzlich hat der Markt Neubrunn bisher Zahlungen an die Stadt Wertheim abgelehnt, da ja in Neubrunn und im OT Böttigheim je ein Kindergarten zur Betreuung gegeben ist.

 

Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und das Baden-Württembergische Kinderbetreuungsgesetz (KiTaG), welche beide den interkommunalen Kostenausgleich für die Kinderbetreuungsangebote regeln, sind jeweils bundeslandspezifisch und gelten im benachbarten Bundesland nicht. Gleichwohl verbieten diese Regelungswerke nicht, dass sich Kommunen über die Bundelandgrenzen hinweg über einen kommunalen Kostenausgleich einigen. In Baden-Württemberg werden die Kostenausgleichshöhen über eine gemeinsame Empfehlung des Städte- und Gemeindetags BW zwischen den Kommunen pauschaliert ausgeglichen.

 

In Bayern erfolgen zwischen den Kommunen die Verrechnungen anstandslos. Wenn ein Kind aus Neubrunn in Würzburg in die KITA gehen würde, würde hier eine entsprechende Verrechnung und Bezuschussung erfolgen. Geht ein Kind von Neubrunn in den Kindergarten nach Wertheim, erfolgt keine Ausgleichszahlung. Bei beiden Konstellationen geht das jeweilige Kind nicht in den Vorort gegebenen Kindergarten. Es stellt sich hier die Frage, inwieweit eine Kostenausgleichsvereinbarung mit der Stadt Wertheim getroffen werden sollte, welche für den dortigen Kindergartenbesuch eine Regelung findet, welche für die bayerischen Kommunen unter sich im Gesetz geregelt ist. Diese Regelung muss ja nicht nur einseitig getroffen werden. Grundsätzlich bestünde auch die Möglichkeit, dass Kinder aus dem Gebiet der Stadt Wertheim in einen Kindergarten in Neubrunn oder Böttigheim gehen würden.

 

Kostenausgleichsvereinbarungen bestehen seitens der Stadt Wertheim derzeit u.a. mit Marktheidenfeld, Helmstadt und Remlingen.

 

Seitens der Verwaltung wird eine Regelung begrüßt, um hier für beide Seiten eine entsprechende Handlungsgrundlage zu haben. Sollte seitens des Gremiums eine Regelung dergestalt gewünscht sein, dass keine Zahlungen erfolgen, wird die bisherige Handhabung seitens der Verwaltung beibehalten.

 

Der Gemeinderat spricht sich größtenteils gegen eine solche Vereinbarung aus, da in  beiden Ortsteilen ein Kindergarten vorhanden ist.


Beschluss:

 

Dem Antrag der Stadt Wertheim, einen Vertrag über den interkommunalen Kostenausgleich für Kindergartenkinder abzuschließen, wird stattgegeben.