Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das beauftragte Planungsbüro hat für den Bebauungsplan „Kirchenberg“ fünf Varianten der möglichen Gliederung des Umgriffs erarbeitet.

 

Variante 1:

Diese Gliederung ist so angelegt, dass eine Erweiterung durch Einbeziehung der Grundstücke Flur Nr. 3158 und 3159 möglich wäre (mögliche Erweiterung gestrichelt eingezeichnet). Derzeit würde die Erschließungsstraße stumpf an dem ausgemarkten Weg Flur Nr. 3155/1 enden. Im Bebauungsplan würde diese Fläche, wie auch Weg Flur Nr. 3160 als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung –Fußweg- aufgenommen werden.

 

Es würden sich folgende Flächen ergeben:

 

Grundstücksflächen (12 Bauplätze):                                      8.565 m²

Öffentliche Verkehrsfläche:                                                    1.369 m²

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung:                  1.028 m²

 

Variante 2:

Diese Gliederung ist so angelegt, dass sie unabhängig von einer Erweiterung ist.

Die Wendeanlagen sind mit einem äußeren Wendekreisradius von 6,0 m angelegt.

Bei dieser Variante könnte ggf. das Grundstück Flur Nr. 3155/1 aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden, wobei es für die Trassenführung des Kanals erforderlich ist und daher zur Klarstellung im B-Plan verbleiben sollte.

 

Grundstücksflächen (12 Bauplätze):                                      8.561 m²

Öffentliche Verkehrsfläche:                                                    1.310 m²

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung:                  1.090 m²

 

Die mögliche Erweiterung wurde gestrichelt eingetragen, wobei hier derzeit die Grundstücke Flur Nr. 3158 und 3159 vollständig überplant wurden und die Erschließung über die bestehende Anbindung Narzissenstraße / Tulpenstraße erfolgt.

 

Variante 3 - weiterentwickelt aus Variante 2:

Der Flurweg zwischen dem bestehenden Baugebiet und der Neuausweisung „Kirchenberg“ wird aufgelöst. Hierdurch erfolgt eine Verschiebung der bebaubaren Flächen zu einer Gesamtgröße von 9.215 m². Es werden weiterhin 12 Bauplätze entstehen. Problemtisch wäre bei dieser Variante, dass im Bereich des Übergangs der St. Georg Straße zum Feldweg ein Unterflurhydrant sitzt, welcher dann auf Privatgrund zum Liegen kommt.

 

Variante 4 - weiterentwickelt aus Variante 3:

Diese Variante enthält nunmehr ein Teilstück öffentliche Wegfläche zur Erreichung des Hydranten und der Sicherung dessen Lage auf öffentlichem Grund. Weiterhin wurde in dieser Variante ein Flurweg in einer Breite von 4 m zwischen den entstehenden Grundstücksgrenzen und der abschließenden Flurbegrünung eingeplant. Dieser würde die Erreichbarkeit der Hecke zur Pflege ermöglichen. Hier würden Bauflächen in einer Größenordnung von 8.560,61 m² entstehen.

 

Variante 5:

Diese unterscheidet sich von Variante 4 dahingehend, dass der Flurweg nach der Grünhecke zum Feld hin verlegt wird.

 

Hinweis: Alle Variantenentwicklungen aus Variante 2 könnten auch auf Variante 1 umgesetzt werden. Es wurde hier darauf verzichtet, die Variantenentwicklungen für beide Grundvarianten darzustellen.

 

Durch Variante 1 wäre eine spätere direkte Anbindung der „unterhalb“ liegenden Flächen möglich. Hier wäre Voraussetzung, dass die noch nicht im Eigentum des Marktes Neubrunn befindliche Fläche erworben werden kann. Bis zum Erwerb und der späteren Erweiterung würde hier eine Stichstraße (Sackgasse) ohne Wendemöglichkeit gegeben sein.

 

Bei Variante 2 entsteht ein in sich geschlossenes Baugebiet. Eine spätere Erschließung der „unterhalb“ liegenden Fläche wäre unabhängig über eine Stichstraße mit Wendehammer möglich.

 

An den eingebundenen Höhenschichtlinien, die auf Grundlage der tachymetrischen Bestandsaufnahme gerechnet wurden, lassen sich die Höhenverhältnisse sehr gut erkennen. In Teilabschnitten ergeben sich Höhenunterschiede innerhalb eines Grundstücks von ca. 4,0 m.

 

Da derzeit die weitere Entwicklung von Bauflächen auf nicht gemeindlichem Grund noch nicht abschließend geklärt ist, wird seitens der Verwaltung die Grundvariante 2 favorisiert. Hier kann zu einem späteren Zeitpunkt in aller Ruhe eine Erweiterung der Wohnbaufläche angegangen werden.

 

Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Variante 2 wird seitens der Verwaltung die Variante 5 unter der Anregung der Verlegung des Unterflurhydranten und Gesamtauflösung der ehemaligen Wegfläche favorisiert.

 

 

Es wird um Entscheidungsfindung gebeten, welche der Varianten zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans herangezogen werden soll. Es ist daran gedacht, den aus der Variantenauswahl entwickelten B-Plan in der Sitzung vom 17.04.2018 zu behandeln.

 

Aus dem Gemeinderat wird angeregt, die St. Georg-Straße an das neue Baugebiet anzubinden. Dies wäre sinnvoll, da dort keine Wendemöglichkeit besteht.

Das Planungsbüro wird beauftragt, sich hierzu Gedanken zu machen.

Es wird außerdem vorgeschlagen, die Bauplätze zu verkleinern, da die Tendenz eher zu kleineren Plätzen geht. Die Größe sollte zwischen 500 und 600 qm liegen.

 

Der geplante Feldweg am Ende des Baugebietes soll am äußeren Rand des Baugebietes liegen. Der Grünstreifen davor soll bleiben.

Für die Erweiterung des Baugebietes wird versucht, das angrenzende Grundstück zu erwerben.


Beschluss:

 

Die Größe der Baugrundstücke wird auf 500 bis 600 qm festgelegt.

Der Feldweg Fl.-Nr. 3160 wird aufgelöst.

Die St. Georg-Straße wird an das neue Baugebiet angebunden.

Der geplante Feldweg soll am äußeren Rand des Baugebietes sein.

Der Grünstreifen davor soll so belassen werden.

Zum Grundstück Fl.-Nr. 3158 hin ist ein Stichweg mit Wendehammer vorgesehen. Wenn dieses Grundstück durch die Gemeinde erworben wird, entfällt der Wendehammer und der Stichweg wird bis zur Baugebietsgrenze geführt.