Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Die Parkzeitbegrenzung für zwei Parkplätze vor der Arztpraxis Rieck für die Dauer von 2 Std. von Mo. – Fr. zwischen 8.00 Uhr – 18.00 Uhr ist bereits genehmigt.

Inzwischen ist überlegt worden, vor den Anwesen Nrn. 17 und 19 in der Hauptstraße weitere Parkplätze vorzusehen, da einige Geschäfte in diesem Bereich sind und deshalb auch hier Parkplätze benötigt werden. Die Schilder würden somit im Bereich der Anwesen Haus Nrn. 17 und 19 aufgestellt. Lt. Auskunft des Landratsamtes wäre dies möglich.

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus.


Beschluss:

 

In der Hauptstraße werden vor den Anwesen Haus-Nrn. 17 und 19 weitere Parkplätze geschaffen. Die Parkdauer von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr wird auf zwei Stunden beschränkt.