Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Ausgehend von einer Wohnbaugebietsausweisung in Helmstadt, welche Ausgleichsflächenbedarf auslöst, wurden die Thematiken Ökokonto, Ökoflächenkataster und ggfs. auch ein Gewässerentwicklungsplan angesprochen, welche hier Lösungsansätze sein können. Auch der Markt Neubrunn wird zukünftig vor dem Problem des Ausgleichsflächenbedarfs stehen.

 

Beim Gewässernachbarschaftstag am 28.11.2017 wurde von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes auf die Möglichkeit eines Gewässerentwicklungsplanes hingewiesen. In Neubrunn würde dieser den Mühlbach betreffen. Ausgangslage ist eine wasserwirtschaftliche Beurteilung des Gewässerbereichs Mühlbach, der Aufgrund der Vergleichbarkeit mit den Gewässern „Welzbach“ (Markt Helmstadt) und „Wittwichsbach“ (Markt Kreuzwertheim) und deren Einmündung in den gleichen Abschnitt des Mains im Zusammenhang betrachtet werden wird.

 

Dabei hat das Gewässersystem mit den drei Bächen eine Länge wie folgt: „Welzbach“ ca. 8 km, „Mühlbach“ ca. 5 km und „Wittwichsbach“ ca. 5 km. Angedacht ist eine gemeinsame Gewässerentwicklungsplanung der drei Kommunen. Diese wäre für die Kommunen wirtschaftlicher und kostengünstiger; grundsätzlich wären aber auch separate Konzepterstellungen möglich.

 

Grundlage für die Gewässerentwicklungsplanung ist die Europäische Wasserrechtsrahmenrichtlinie (WRRL). Deren Zielsetzung ist die Erreichung eines „guten Zustandes“ des Gewässers. Zuständig für die Erreichung des Ziels für den Mühlbach ist der Markt Neubrunn als Eigentümer des Gewässers.

 

Ein allgemeines Ziel eines Gewässerentwicklungsplans stellt die Erreichung eines ökologisch und wasserqualitätsmäßig guten Zustandes sowie den Gewässerunterhalt und die Gewässerpflege der sog. Gewässer 3. Ordnung dar, mit deren naturnaher Pflege und der Unterhalt u. a. ein besserer Wasserrückhalt und damit die Schadensvermeidung bzw. –verringerung bei Hochwasserereignissen erreicht werden soll. Um einen Anreiz für diese wasserwirtschaftlichen Ziele zu geben, wurden entsprechende Fördermöglichkeiten eingeführt.

 

Die Beurteilung eines Gewässers erfolgt jeweils unter den Gesichtspunkten Abflussgeschehen, Feststoffhaushalt, Morphologie, Wasserqualität und Leben durch den Vergleich des Ist Zustandes mit dem wasserwirtschaftlichen Leitbild.

 

Das Gewässerentwicklungskonzept bzw. Gewässerpflegeplans steht in einem Sachzusammenhang mit der Thematik Ausgleichsflächen, da die Gemeinde entsprechende Maßnahmen auch als naturschutzrechtlichen Ausgleich in die Bauleitplanung einbringen kann. Hierbei würde die Förderung entfallen.

 

Seitens des WWA wurde die nachfolgende Berechnung hinsichtlich der Förderung angestellt.

 

 

Der Markt Helmstadt und der Markt Kreuzwertheim haben sich bereits per Gemeinderatsbeschluss für die gemeinsame Erstellung eines GEK ausgesprochen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, hier einer gemeinsamen GEK-Erstellung zuzustimmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes (GEK) bzw. Gewässerpflegeplans für den Mühlbach. Es besteht Einverständnis, dass eine gemeinschaftliche Planung und Konzepterstellung mit den Marktgemeinden Helmstadt und Kreuzwertheim erfolgt.