Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Rahmen einer Veranstaltung zum Thema Klärschlammverwertung am 07.02.2018, zu welcher das Landratsamt Würzburg geladen hatte, wurde ein Konzept für eine mögliche Klärschlammverwertung im Landkreis Würzburg durch den Zweckverband Abfallwirtschaftlicher Raum Würzburg vorgestellt. Die Notwendigkeit der Eruierung von Entsorgungswegen für den anfallenden Klärschlamm ist durch die AbfKlärV (2017) notwendig. Zukünftig wird es so gut wie keine Entsorgungsmöglichkeiten mehr durch die Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen geben.

 

Die landwirtschaftliche Entsorgung wird durch erhöhte Auflagen um bis zu 100 % zurückgegehen. Die Entsorgung in Renaturierungsgebieten wird schwieriger bis gar nicht mehr möglich.

Der derzeitige Entsorgungsweg wird voraussichtlich in 4 -5 Jahren nicht mehr möglich sein.

 

Es müssen andere Entsorgungsmöglichkeiten gesucht werden. Da hier Kommunen vor der gleichen Problemlage stehen, reifte in der Veranstaltung der Wille, diese Problematik im Landkreis Würzburg gemeinschaftlich über kommunale Grenzen hinweg zu lösen.

 

Möglich wäre die Entsorgung über eine sog. Monoverbrennungsanlage mit einer entsprechenden Bunkerkapazität zur Zwischenlagerung der Schlämme.

 

Zwar wäre grundsätzlich auch die Verbrennung der von Schlämmen im bestehenden Heizkraftwerk in Würzburg möglich, dies aber nur im Umfang von 20 -25 % der Gesamtverbrennungsmasse. Eine Verbrennung der im Landkreis anfallenden Klärschlämme ist technisch und aufgrund der notwendigen Kapazitäten ohne eine Monoverbrennung nicht möglich. Auch andere Verbrennungsanlagen haben nur begrenzte Kapazitäten.

 

Nach derzeitigen Prognosen müsste eine solche Verbrennungsanlage ein Verbrennungsvolumen von ca. 50.000 Tonnen im Jahr haben, um wirtschaftlich zu arbeiten. Dieses Volumen könnte durch die Landkreisgemeinden, die Stadt Würzburg und weitere potenzielle Gemeinden aus den Landkreisen Kitzingen und Ansbach aufgebracht werden.

 

Für weitergehende Einzelheiten wird auf die beigefügte Präsentation aus der Veranstaltung hingewiesen.

 

Zur Umsetzung einer gemeinschaftlichen Lösung ist eine Absichtserklärung der beteiligungswilligen Gemeinden notwendig.

 

Seitens der Verwaltung wird eine solche Absichtserklärung zur weiterführenden gemeinsamen Zusammenarbeit ausdrücklich begrüßt, da diese eine Lösung der Klärschlammproblematik für den Markt Neubrunn darstellt. Auf uns alleine gestellt, können wir das Problem der Klärschlammentsorgung für die Zukunft nicht lösen.

 

Es wird daher empfohlen, inhaltlich die nachfolgende Erklärung für die Kläranlagen Neubrunn und Böttigheim abzugeben.

 

 

Der Gemeinderat befürwortet die Verbrennung von Klärschlamm.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn gibt die Absichtserklärung für die zukünftige Zusammenarbeit zur Verbrennung der Klärschlämme aus den gemeindlichen Kläranlagen in Böttigheim und Neubrunn, wie vorgeschlagen, ab.