Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro gemäß den Vorgaben aus der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2018 die bestehenden Überlegungen weiterverfolgt. Variante 6 berücksichtigt nunmehr eine Anbindung über die St. Georg-Straße, auch wurden die Grundstücksgrößen entsprechend verkleinert. Es entstehen hier jetzt mehr Grundstücke, es entstehen aber auch mehr Verkehrsflächen. Seitens der Verwaltung wurde angeregt, den südlich gelegenen Feldweg in den Umfang eines Fußweges zurückzunehmen und die Restflächen den Grundstücken zuzuschlagen. Eine Wegverbindung im Umfang einer Feldwegbreite ist hier zukünftig eigentlich nicht mehr nötig. Die Flächen 3158 und 3159 sind auch ohne dieses Feldwegstück erreichbar.

 

Die Variante 7 zeigt nunmehr die Feldwegreduzierung auf einen Fußweg auf. Grundsätzlich kann überlegt werden, inwieweit die Feldwegbreite erhalten werden soll, da in diesem Weg der Kanal zum Liegen kommen wird. Wie eine Anbindung der südlich gelegenen Flächen möglich wäre, zeigt Variante 8 auf. Nach Meinung der Verwaltung sollte hier aber von der eingeplanten „Verdrückung/ Verziehung“ der Straße abgesehen werden, um die in Variante 7 gegebenen Grundstücke möglichst beizubehalten. Es wäre hier ggfs. anzudenken, die Straße senkrecht auf die ursprünglich zur Erschließung der südlichen Flächen angedachten Erschließungsstraße verlaufen zu lassen.

 

Es wird nunmehr seitens der Verwaltung um Entscheidung gebeten, mit welcher Variante in der Bauleitplanung weiter gearbeitet werden soll. Es ist daran gedacht, die für die weitere Bauleitplanung notwendigen Beschlüsse in der Sitzung am 17.04.2018 herbeizuführen.

 

Der Vorsitzende schlägt angesichts des Umstandes, dass die unter Punkt I. der nichtöffentlichen Sitzung zu treffende Entscheidung signifikant für die Auswahl der Varianten ist, vor, auf die Beschlussfassung über die Varianten in den nichtöffentlichen Sitzungsteil zu verweisen.


Beschluss:

 

Die Beschlussfassung über die Planungsvariante, welche im Bebauungsplan „Kirchenberg“ umgesetzt werden soll, wird in die nichtöffentliche Sitzung verwiesen. Das Ergebnis der Beschlussfassung ist in der nächsten öffentlichen Sitzung bekanntzugeben.