Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Anwesen liegt im Ortskern, es gilt somit § 34 BauGB. Die Garage nebst Carport fügt sich in die gegebene Umgebungsbebauung ein. Die Garage und der Carport werden im Bereich der abgerissenen Scheune errichtet. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Seitens der Verwaltung werden keine Bedenken gegen das Bauvorhaben gesehen.


Beschluss:

 

Zum Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.