Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.03.2018 teilt die Regierung von Unterfranken die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns mit.

 

Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn bedingt lediglich, dass vom haushaltsrechtlichen Verbot der Förderung bereits begonnener Maßnahmen befreit wird.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht aufgrund der Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns nicht. Der Markt Neubrunn muss das Risiko auf sich nehmen, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zum beantragten Zeitpunkt zu erhalten. Der Markt Neubrunn muss somit das volle Finanzierungsrisiko tragen. Die anfallenden Kosten und die Folgekosten müssen nachweislich gesichert sein; die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss vor Baubeginn feststehen.

 

Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn wurde befristet bis zum 29.03.2019 erteilt. Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn bis zu diesem Termin mit der Maßnahme nicht begonnen wurde.

 

Es wird eine Zuwendungshöhe von 329.700,00 € erwartet.

 

Seitens des Marktes Neubrunn muss nunmehr entschieden werden, ob und wann der bewilligte vorzeitige Baubeginn in Anspruch genommen wird.


Beschluss:

 

Der bewilligte vorzeitige Baubeginn wird seitens des Marktes Neubrunn angenommen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.