Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Jagdgenossenschaft Böttigheim stellt mit Datum 07.04.2018 einen Antrag auf Zustimmung zum Herrichten eines Feldweges. Beantragt wird den Neubergweg bis zum Waldanfang mit Schotter herrichten zu lassen. Die Weiterführung des Weges wird im Rahmen der Waldbereinigung hergerichtet. Durchgeführt werden sollen die Arbeiten durch die Firma Seitz, Remlingen. Die Kosten werden durch die Jagdgenossenschaft getragen. Hergerichtet werden sollen ca. 130 m des Weges auf einer Breite von 3 m.

 

Seitens der Jagdgenossenschaft Böttigheim wird um Zustimmung für die Maßnahme gebeten.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Dem Antrag der Jagdgenossenschaft Böttigheim auf Herrichten des Neubergweges bis zum Waldanfang unter Kostentragung durch die Jagdgenossenschaft wird zugestimmt.