Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 14

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 17.04.2018 stellte das Kath. Pfarramt St. Georg einen erneuten Zuschussantrag hinsichtlich der Sanierung der Stützmauer im Bereich des Anwesens Hauptstraße 55, 97277 Neubrunn. In seiner Sitzung im November 2017 hat der Gemeinderat entschieden, für die Mauersanierung einen Zuschuss von 5.000,00 € zu gewähren. Nach Beschlusslage galt dieser Zuschuss als maximale Zuschusshöhe, unabhängig der Kostenentwicklung und der Größe des zu sanierenden Mauerstücks.

 

Seitens der Kirchenverwaltung wird nunmehr ausgeführt, dass es aufgrund der sich bei der Sanierung der Mauer ergebenden Erkenntnisse zu einer Kostenmehrung von den ursprünglich geplanten 60.000,00 € auf 119.431,33 € kommen wird. Diese wird mit dem Zustand der Mauersteine begründet. Angesichts dieser Umstände bittet die Kirchenverwaltung um eine erweiterte Zuschussgewährung.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass nach Beschlusslage kein weiterer Zuschuss gewährt wird. Sollte sich hier aufgrund der Beratung dennoch ein Beschluss über eine weiterer Zuschusszahlung ergeben, müsste der bestehende Beschluss aufgehoben werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass im verabschiedeten Haushalt 2018 kein Ansatz für eine weitere Zuschussgewährung enthalten ist.

 

Der Gemeinderat diskutiert hierüber und kommt zu dem Schluss, dass kein weiterer Zuschuss gezahlt werden soll.


Beschluss:

 

Dem Antrag des Kath. Pfarramtes Neubrunn vom 17.04.2018 wird stattgegeben.