Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im nunmehr verabschiedeten Haushalt 2018 ist die Durchführung einer Kanalbefahrung für Teilbereiche des Marktes Neubrunn berücksichtigt. Nach den gesetzlichen Vorgaben aus der Eigenkontrollverordnung ist der Markt Neubrunn verpflichtet, diese Befahrungen vorzunehmen. Seitens der Verwaltung ist aufgrund des vermehrten Fremdwassereintritts daran gedacht, den Bereich nördlich der Schulbrunnenstraße befahren zu lassen.

 

Es wird um Ermächtigung gebeten, das Büro BRS mit der Ausschreibung betrauen zu dürfen.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Ausschreibung der notwendigen Kanalbefahrung nördlich der Schulbrunnenstraße das Büro BRS, Marktheidenfeld, zu beauftragen.