Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Einsatzfahrzeug LF 16 der Freiw. Feuerwehr Neubrunn ist nunmehr 31 Jahre alt. Bereits in der Arbeitstagung wurde über eine Ersatzbeschaffung diskutiert. Im Haushalt 2018 wurden bereits 200.000 € als Rücklage hierfür eingestellt, im Investitionsplan die restliche Summe von 200.000 €.

 

Die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges kann nicht in einem Jahr erledigt werden. Aktuell liegen alleine die Lieferzeiten ab Auftragsvergabe zwischen 12 und 18 Monaten. Vor einer Auftragsvergabe sind noch weitere Schritte notwendig. So muss zuerst geprüft werden, welcher Fahrzeugtyp als Ersatz in Frage kommt. Zur Vorbereitung einer Ausschreibung muss anschließend festgestellt werden, welche Ausrüstungsgegenstände aus dem jetzigen Bestand in das neue Fahrzeug übernommen werden können. Ein Förderantrag ist zu stellen, denn erst nach einer Bewilligung darf mit der Ausschreibung überhaupt begonnen werden. Weiterhin wäre zu prüfen, ob es eine weitere Gemeinde gibt, die ein baugleiches Fahrzeug beschafft, denn dann wäre eine Zuschusserhöhung um 10% der Fördersumme möglich. Am Ende ist zu prüfen, ob eine EU-weite Ausschreibung durch eine Verwaltung gemacht werden kann oder ob hierzu ein Ingenieurbüro beauftragt werden soll. Erst wenn diese grundlegenden Dinge ermittelt und besprochen wurden, kann die Ausschreibung für eine Ersatzbeschaffung angegangen werden.

 

Zur Erledigung der „Vorarbeiten“ und im Anschluss zur Zuarbeitung bei der Ausschreibung soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden.


Beschluss:

 

Das 31 Jahre alte Einsatzfahrzeug LF 16 der Freiw. Feuerwehr Neubrunn wird ersatzbeschafft. Die Vorarbeiten bis zur Ausschreibung werden durch eine Arbeitsgruppe übernommen. Vertreter aus dem Gemeinderat in dieser Arbeitsgruppe ist Herr Alfred Hellmann, Stellvertreterin ist Frau Elisabeth Rieck. Ein Förderantrag wird gestellt. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2018 und im Investitionsplan 2017 – 2021 veranschlagt.