Gemeinderat Peter Dengel ist persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Sachverhalt:

 

Geplant ist die Errichtung eines Verkaufstandes für Selbstvermarktung im Außenbereich. Der Antragsteller ist Vollerwerbslandwirt und unterliegt daher der Privilegierung nach § 35 BauGB. Es ist beabsichtigt im „Hofladen“ selbst erzeugte Lebensmittel zu vermarkten. Der Verkaufsstand wird ohne Verkaufspersonal betrieben und ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet. Die Vermarktung erfolgt im System der Selbstbedienung der Kundschaft. Gerechnet wird vom Antragssteller mit einer Frequenz von 5 - 6 Personen täglich, welche den „Hofladen“ nutzen werden.

 

Der Verkaufsladen wird eine Größe von 10,78 m² Verkaufsfläche aufweisen. Errichtet werden soll der „Hofladen“ auf der Ecke des Grundstücks Fl. Nr. 682 / Mainzer Straße. Neben dem „Hofladen“ werden 3 Parkplätze errichtet. Der Verkaufsladen ist über Wegflächen des Marktes Neubrunn erreichbar.

 

Die Nachbargrundstückseigentümer haben dem Bauantrag per Unterschrift zugestimmt.

 

Im Übrigen sind keine weiteren öffentlich-rechtlichen Belange dem Bauvorhaben entgegenstehend erkennbar.