Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/1 der Gemarkung Böttigheim ein Einfamilienwohnhaus mit 2 Stellplätzen errichten. Errichtet werden soll das Einfamilienwohnhaus mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 25 Grad/30 Grad. Der gültige Bebauungsplan für den Bereich dieses Grundstückes sieht hier ein Satteldach mit 28 -30 Grad vor. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden soweit eingehalten. Die Nachbarunterschrift liegt vor.

 

Die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Dachart und der Dachneigung könnten seitens des Marktes Neubrunn erteilt werden. Es gibt zwar im direkt gültigen Bebauungsplan bisher keine größeren Abweichungen von der Dachform bzw. der Dachneigung, im direkt angrenzenden Bebauungsplan Wertheimer Ring ist die Dachform Walmdach aber bereits gegeben. Optisch unterscheidet der Laie hier nicht die einzelnen Bebauungspläne, sondern nimmt die Gesamterscheinung des Quartiers auf. Da es sich zudem um einen der letzten beiden freien Bauplätze in diesem Bebauungsplangebiet handelt, wäre eine Befreiung ggfs. vertretbar, um auch dem demographischen Wandel entgegen zu wirken.


Beschluss:

 

Dem vorliegenden Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die notwendigen Befreiungen werden seitens des Marktes Neubrunn befürwortet.