Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Bau-Ing. Feltel vom Planungsbüro Stubenrauch.

 

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 21.11.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchenberg“ beschlossen. Es folgten in den Sitzungen vom 20.03.2018 und 09.04.2018 diverse Variantenvorstellungen, welche nunmehr in dem vorgelegten Bebauungsplan mündeten.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Für die Anwendung des § 13 b BauGB gilt bis zum 31.12.2019 § 13 a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

 

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 13 BauGB kann nur bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden.

 

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 b BauGB in Verbindung mit 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Gemäß § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anwendbar. 

 

Der Vorsitzende übergibt Herrn Feltel das Wort.

 

Die wesentlichen Ziele und Inhalte des aufzustellenden Bebauungsplans werden durch Herrn Feltel vorgetragen und ausführlich erläutert. Das Plangebiet umfasst die Fl.Nr. 3148 und Teilflächen der Wegflächen Fl.Nrn. 3160 und 3155/1.

 

Es wird vorgeschlagen, die Höhe des Mauersockels auf 1,00 m zu begrenzen.

 

Auf den Baugrundstücken sind je 10 m² befestigter Fläche 0,19 m³ Regenrückhaltevolumen anzulegen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Feltel für seine Ausführungen und verabschiedet ihn. 


Beschluss:

 

1. Der Bebauungsplan „Kirchenberg“ wird, wie vorgetragen, mit folgender Änderung – Mauersockel wird auf 1,0 m begrenzt - aufgestellt. (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

2. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kirchenberg“ werden erlassen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchenberg“ und den Erlass örtlicher Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kirchenberg“, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.