Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Forsteinrichtung der Gemeinde Neubrunn datiert auf das Jahr 1999 und hat eine Laufzeit bis Ende 2018. Die Forsteinrichtung stellt die mittelfristige Forstbetriebsplanung dar. Aufgrund des Umstandes, dass derzeit die Waldbereinigung in Böttigheim noch nicht abgeschlossen ist und hier das zukünftige Eigentum des Marktes Neubrunn noch nicht abschließend bekannt ist, wäre es sinnvoll, die Forsteinrichtung weitere zwei Jahre zu belassen. Nach Mitteilung des ALE werden die Eigentumsverhältnisse in ca. zwei Jahren feststehen. Der neue Einrichtungszeitraum würde dann den Zeitraum von 01/2021 bis 12/2040 umfassen.


Beschluss:

 

Der Endzeitpunkt der Forsteinrichtung Gemeindewald Neubrunn wird um zwei Jahre verschoben und auf 2020 verlegt.