Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 06.12.2011 hat der Gemeinderat beschlossen, dass für Kinder unter 3 Jahren für beide Kindergärten nach dem BayKiBiG der Gewichtungsfaktor auf 2,0 festgelegt wird, damit sich die Fördermittel erhöhen.

 

Dieser Beschluss ergab sich aus einer Diskussion über die nach dem BayKiBiG gegebene Möglichkeit, dass Kinder, welche unterjährig im Kindergartenjahr 3 Jahre alt werden, auch weiterhin bis zum Ende des Betreuungsjahres mit dem Faktor 2,0 geführt werden.

 

Durch diese Regelung können legal mehr Fördermittel generiert werden, wobei sich auch der durch den Markt Neubrunn zu leistende „Förderanteil“ entsprechend erhöht.

 

Die Verwaltung hat die Thematik bereits seit 2011 so gehandhabt, dass der Gewichtungsfaktor bis zum Endes des Betreuungsjahres beibehalten wird.

 

Aufgrund des Umstandes, dass der Beschluss dieses Verwaltungshandelns nicht eindeutig gedeckt wird, wird heute um klarstellende bestätigende Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Die Regelung des Art 21. Abs. 5 Satz 5 BayKiBiG wird für die Kindergärten im Gemeindegebiet des Marktes Neubrunn angewendet. Diese Zustimmung gilt bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf.