Sachverhalt:

 

In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat die Anschaffung eines Bürgerbusses im Rahmen des Leasings beschlossen. Die Zeit bis zur Lieferung kann nachdem eine Abfrage möglicher Fahrer bereits erfolgt ist und hier eine erfreulich hohe Resonanz gegeben ist, nunmehr genutzt werden, um die bereits in der Klausurtagung andiskutierten Eckpunkte festzulegen und der Verwaltung entsprechende Vorgaben für die weitere Klärung an die Hand zu geben.

 

Klärungspunkte wären u.a.

 

-       Fahrten nur im Gemeindegebiet?

-       Fahrten über das Gemeindegebiet hinaus? Wie weit?

-       Fahrten zu welchen Zwecken? Einkaufen? Arztbesuchen? Besuchen allg.?

-       Fahrten zur Anbindung an welche über das Gemeindegebiet hinausgehenden Busverbindungen?

-       Zusatzfahrten zum ÖPNV?

-       Fahrten an welchen Wochentagen fix oder auf Abruf (Rufbus)?

-       usw.

 

Die gewünschten Vorgaben werden seitens der Verwaltung mit den zu beteiligenden Behörden / Ansprechpartnern zeitnah besprochen, so dass eine Konzeption aus den Bedürfnissen und Wünschen entsteht.

 

Der Gemeinderat diskutiert die Thematik.

Daraus ergibt sich folgendes:

 

Der Bürgerbus soll für immobile Senioren eingesetzt werden, damit diese noch sämtliche Besorgungen und Arztbesuche selbständig erledigen können.

Fahrten könnten nach Kembach für eine Busanbindung nach Wertheim oder nach Werbach für eine Busanbindung nach Tauberbischofsheim angeboten werden.

Ebenso werden Fahrten für Arztbesuche nach Werbach angeboten. Dazu wird zunächst eroiert, an welchen Tagen dies sinnvoll ist.

 

Von Böttigheim werden Fahrten nach Neubrunn angeboten, auch an Wochenenden für eine ÖPNV-Anbindung. Dies wird vom Landkreis Würzburg gefördert.

Im Gemeindegebiet könnte der Bus als „Rufbus“ an bestimmten Tagen eingesetzt werden.

Alle angedachten Fahrten müssen natürlich mit den Fahrern abgesprochen werden. Nur wenn die ehrenamtlichen Fahrer auch bereit sind, an allen Wunschtagen zu fahren kann dieses Angebot gemacht werden.

 

Die Busfahrten könnten, wie in anderen Gemeinden, für 1 € pro Person und Fahrt angeboten werden. Über die Beförderungskosten außerhalb des Gemeindegebietes muss man sich nochmals unterhalten.

 

Die vorgenannten Punkte werden aufgearbeitet und das Thema in einer weiteren Sitzung behandelt.