Mit Schreiben vom 01.06.2018 ging dem Markt Neubrunn der Bewilligungsbescheid für das Vorhaben zu.

 

Dieser basiert auf dem Antrag des Marktes Neubrunn vom 23.01.2018, unter Berücksichtigung der Konkretisierungen vom 07.05.2018. Die Förderung wurde mit  40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt, dies sind 8.200,00 €.

 

Der Bewilligungszeitraum wurde festgelegt für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019. Die Zuwendung erstreckt sich nur auf Ausgaben, welche in diesem Zeitraum anfallen.

Die Förderung würde dann im Haushaltsjahr 2019 ausgezahlt werden.

Die Verwaltung wird die Maßnahme so in Angriff nehmen, dass diese innerhalb des Bewilligungszeitraumes begonnen und auch beendet wird.