Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die im Februar 2017 per Beschluss beschafften beiden Geschwindigkeitsanzeigen haben sich im laufenden Betrieb mehr als bewährt. Es zeigt sich, dass die Verkehrsteilnehmer hier entsprechend reagieren und die Geschwindigkeit reduzieren. Daher würde die Verwaltung gerne weitere Geschwindigkeitsanzeigen erwerben. Die Versetzung der installierten Anlagen stellt sich komplizierter dar als zunächst angenommen, zudem verliert die Anlage Ihren Erziehungseffekt, wenn Sie längere Zeit an einem anderen Ort angebracht ist.

 

Es ist daher angedacht, die beiden bereits installierten Anlagen an ihren Standorten im Wenkheimer Weg und in der Wenkheimer Straße zu belassen und an den Orteingängen in Neubrunn von Helmstadt kommend und in der Frankenlandstraße zwei weitere Anlagen zu installieren.

 

Es sollen hier Anlagen vom selbigen Hersteller angeschafft werden, da hierdurch die Auslesesoftware nicht neu beschafft werden muss und die Anlagen kompatibel sind.

 

Als mobile Anlage könnte die alte Anlage, welche derzeit in der Hauptstraße in Neubrunn angebracht ist, verwendet werden.

 

Im Jahr 2017 wurden seitens der Firma Sierzega die beiden Anlagen zu einem Bruttopreis von 5.681,06 € angeboten. Aufgrund der nunmehr angedachten Nachbestellung hat die Firma Sierzega zwei weitere Anlagen zum Bruttopreis von 5681,06 € angeboten. Es wird vorgeschlagen, zwei weitere Anlagen zu beschaffen.


Beschluss:

 

Es werden zwei weitere Geschwindigkeitsanzeigen der Firma Sierzega, Bottrop, zum Brutto-Angebotspreis von 5.681,06 € beschafft. Diese sind entsprechend des Vorschlages der Verwaltung am Ortseingang Neubrunn von Helmstadt kommend und in der Frankenlandstraße im Bereich der Geschwindigkeitsreduzierung zu installieren.

Die mit dieser Anschaffung entstehende überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.