Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 05.06.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Schlossberg“ aufzuheben.

 

In der heutigen Sitzung wird im nicht öffentlichen Teil ein Planungsbüro für die Durchführung des Aufhebungsverfahrens beauftragt werden. Um direkt nach Auftragsvergabe in das Verfahren einsteigen zu können, wird hier angeregt, im Vorlauf der Bauleitplanung die Verwaltung zu beauftragen, den Aufhebungsbeschluss vom 05.06.2018 ortsüblich bekannt zu machen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Schlossberg“ gemäß § 2 BauGB  öffentlich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.