Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Mit Bauantrag vom 09. Juli 2018 reichten die Bauherren das Vorhaben zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum ein. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, das der Bebauungsplan Schulbrunnenweg seinerzeit aufgehoben wurde. Es wird somit ein Einfügen des Bauvorhabens gefordert. Errichtet wird ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Dachneigung von 25°. Die Garage wird als Grenzgarage mit angebautem Abtstellraum ausgeführt.

Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Nachbarunterschriften sind auf den Bauplänen gegeben.  


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.