Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Gemäß Landes-Waldordnung § 9 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld erhalten Beisitzer und Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld. Über die Höhe des Erfrischungsgeldes entscheidet die Gemeinde. Bei der letzten Landtags- und Bezirkstagswahl im Jahr 2013 wurden 30,00 € für die Stimmbezirke und 25 € für den Briefwahlvorstand bezahlt. Bei der Bundestagswahl wurden 35,00 € für Nebrunn ausgezahlt und 40,00 € für den repräsentativen Wahlbezirk Böttigheim.

 

Es wird vorgeschlagen ein Erfrischungsgeld von einheitlich 40,00 € zu zahlen. Dieser Betrag wird bei der Anmeldung der Kostenerstattung auch erstattet werden. (max. Betrag) Eine Unterscheidung zwischen Briefwahl und Stimmbezirken wird nicht mehr vorgeschlagen. Da die Anzahl der Briefwähler wie sich zeigt kontinuierlich steigt, ist eine Abstufung des Erfrischungsgeldes nicht mehr zu rechtfertigen.


Beschluss:

 

Für die Landtags- und Bezirkstagwahl am 14. Oktober 2018 erhalten die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld von 40,00 €.