Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Planer Herr Haus, Herr Roos und Herr Zinßer zur Sitzung. Die Herren stellten in einer jeweiligen Präsentation ihren Sanierungsbereich in der Frankenlandhalle vor.

 

In seine Sitzung vom 15.05.2018 hat sich das Gremium mit dem Raumkonzept beschäftigt. In der Sitzung vom 03.07.2018 wurde der Bauantrag behandelt. Die beteiligten Büros haben nunmehr die Kostenberechnungen erarbeitet und abgestimmt. Die einzelnen Kostenberechnungen der Gewerke werden in der Sitzung durch das jeweilige Planungsbüro vorgetragen und erläutert.

 

Für einen ELER Antrag dürfen die förderfähigen notwendigen Kosten der Kostenberechnungen insgesamt einen Nettobetrag von 1,5 Mio € nicht überschreiten. Die Kostenberechnungen erreichen über alle Gewerke gerechnet diese Summe nicht. Nicht zu den förderfähigen Kosten zählen die Planungsleistungen und die Eigenleistungen. Somit ist es aus Kostensicht möglich, für das Vorhaben einen ELER Antrag zu stellen. Die Verwaltung rät dies auch zu tun, um eine entsprechende Förderung zu erhalten.


Beschluss:

 

Die Kostenberechnungen werden zur Kenntnis genommen.  Diese werden Grundlage für den zu stellenden ELER Antrag. Die Verwaltung wird beauftragt, den ELER Antrag fristgerecht zu stellen. Es wird ausdrücklich erklärt, dass das Vorhaben „Sanierung der Frankenlandhalle und Anbau eines Lagerraumes“ umgesetzt werden soll.