Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Am 21.11.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchenberg“ beschlossen. Vom 11.06.2018 bis 13.07.2018 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Zeitversetzt fand die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 30.05.2018 bis 02.07.2018 statt.

 

Am Verfahren wurden die nachfolgenden Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt:

 

 

Name

Straße

Ort

 

Antwort am

1

Landratsamt Würzburg

Bauamt Verwaltung

Zeppelinstraße 15

97074 Würzburg

 

 

2

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Cornelienstraße 1

63739 Aschaffenburg

 

 

3

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Schloß Seehof 1

96117 Memmelsdorf

 

 

4

Amt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung

Weißenburgstraße 10

97082 Würzburg

 

 

5

Staatliches Bauamt Würzburg

Fachbereich Straßenbau

Weißenburgstraße 6

97082 Würzburg

 

 

6

Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Str. 40

97082 Würzburg

 

 

7

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Von-Luxburg-Straße 4

97074 Würzburg

 

 

8

Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain c/o team orange

Am Güßgraben 9

97209 Veitshöchheim

 

 

9

Industrie- und Handelskammer

Mainaustr. 33 – 35

97082 Würzburg

 

 

10

Bayernwerk Netz GmbH

Unterdürrbacher Str. 14-22

97080 Würzburg

 

 

11

Bayerischer Bauernverband

Werner-von-Siemens-Str. 55a

97076 Würzburg

 

 

12

Handwerkskammer für Unterfranken

Postfach 5804

97008 Würzburg

 

 

13

Deutsche Telekom Technik GmbH

T NL Süd, PTI 14

Schürerstraße 9a

97080 Würzburg

 

 

14

Gemeinde Altertheim über VG Kist

Am Rathaus 1

97270 Kist

 

 

 

15

Markt Helmstadt

Im Kies 4

97264 Helmstadt

 

 

 

16

Gemeinde Werbach

Hauptstraße 59

97956 Werbach

 

 

 

17

 

Stadt Wertheim

Mühlenstraße 26

97877 Wertheim

 

 

 

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP Herrn Feltel.

 

Die eingegangen Eingaben und Stellungnahmen, sowie die Abwägungen werden in der Sitzung mündlich vorgetragen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen ebenfalls Stellungnahmen ein. Auch diese werden mit der zugehörigen Abwägung in der Sitzung mündlich vorgetragen.


Beschluss:

 

Die Abwägungen werden zur Kenntnis genommen und zugestimmt.