Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung eingegangen Eingaben und Stellungnahmen wurden im vorherigen Tagesordnungspunkt abgewogen.

Die Abwägungen führen zu einer Änderung des Bebauungsplanentwurfs „Kirchenberg“. Gemäß § 4a BauGB wird hier eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Kirchenberg“ unter Einarbeitung der sich aus den Stellungnahmen ergebenden und in der Abwägung beschlossenen Änderungen notwendig.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchenberg“ und den Erlass örtlicher Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kirchenberg“ die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a BauGB durchzuführen. Es wird festgelegt, gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die Beteiligung nach § 4 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 BauGB durchzuführen.