Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Neubrunn hat für das Jahr 2018 einen Antrag auf Förderung zweier barrierefreier Bushaltestellen im Bereich der Ringstraße gestellt. Dieser wurde, wie dem Gremium bereits berichtet, bewilligt. Das Planungsbüro wurde bereits mit der Umsetzung der Maßnahme betraut. Für 2019 ist angedacht, die beiden Bushaltestelle in der Hauptstraße barrierefrei umzubauen. Die Schwierigkeiten der Errichtung einer barrierefreien Haltestelle in Richtung Ortsmitte, welche sich auf Grund der gegebenen Hof- und Garageneinfahrten ergeben, konnten nunmehr mit den zuständigen Behörden geklärt werden. Seitens des ÖPNV wurde mitgeteilt, dass aufgrund der gegebenen Situation auch eine barrierefreie Bushaltestelle in einer Länge von 8 Metern statt der normalerweise vorgegeben 20 Meter möglich wäre. Diese 8 Meter können im Bereich der Anwesen 44 und 42 dargestellt werden.

 

Aufgrund des Umstandes, dass die Abgabe des Förderantrages bis 31.12.2018 erfolgt sein muss, bittet die Verwaltung darum, das Planungsbüro Breunig-Ruess-Schebler aus Marktheidenfeld, welches auch bereits die anderen barrierefreien Bushaltestellen in Neubrunn geplant hat, mit der Planung und der Kostenermittlung für die Stellung eines Förderantrages zu beauftragen.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Planung zweier barrierefreier Bushaltestellen in der Hauptstraße in Neubrunn das Büro Breunig-Ruess-Schebler aus Marktheidenfeld zu beauftragen.