Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplanes Kirchenberg wurden Einwände der Bürgerschaft vorgetragen, welche aufgrund der befürchteten Verkehrsbelastung dazu führten, dass  eine Weiterführung der Erschließungsstraße Planstraße A  Richtung Wenkheimer Straße zur späteren Anbindung an die Tulpenstraße geplant wird. Die Überlegungen zur Erschließung des Gebietes zwischen Wenkheimer Straße und dem Bebauungsplan Kirchenberg wurden mit dem Bauamt des Landratsamt Würzburg bereits hinsichtlich Ihrer Machbarkeit besprochen.  Die Überlegungen werden in der Sitzung vorgetragen und erläutert. Die sich aus der Diskussion ergebenden Anregungen des Gremiums würden in die Planung einfließen, so dass in der nächsten Sitzung des Gremiums eine entsprechende Beschlussfassung über die Planung möglich ist.

 

Zunächst wäre eine Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich notwendig.  

 

Das geplante Vorhaben liegt planungsrechtlich im Außenbereich und grenzt unmittelbar an das bestehende Bebauungsplangebiet „Turnhalle Süd“ an. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit zur Errichtung von Wohnhäusern.

Seit dem 13. Mai 2017 liegen die Anwendungsvoraussetzungen für ein beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13 b BauGB vor:

-           das Plangebiet grenzt an den Innenbereich

-           die Größe des Plangebietes  liegt unter  3 ha und die Grundfläche liegt unter 1 ha

-           für das Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

-           keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe  b BauGB genannten Schutzgüter liegen vor.

Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB kann aufgrund des § 13 BauGB abgesehen werden, wenn in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses darauf hingewiesen wird, wo und in welchen Fristen sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und Anregungen und Bedenken zu der Planung schriftlich äußern kann.

 

Das Plangebiet ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

 


Beschluss:

 

1.         Der zukünftige Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „ Erweiterung Kirchenberg“

2.         Die Aufstellung des Bebauungsplans „ Erweiterung Kirchenberg“, des Marktes Neubrunn wird beschlossen. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan dargestellt. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

3.         Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB

4.         Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des § 13 b BauGB abgesehen.

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo und in welchen Fristen sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und Anregungen und Bedenken zu Planung schriftlich äußern kann.