Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat gemäß Beschlusslage das Vorhaben der Gestaltung im Bereich des Anwesens Hauptstraße 26 im Rahmen der Förderinitiative „ Flächenentsiegelung“ gemeldet. Die Förderbehörde hat dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn grundsätzlich zugestimmt. Mit dieser Zustimmung ist eine Förderung nicht zwingend gegeben. Der Markt Neubrunn trägt das volle Finanzierungsrisiko der Maßnahme.

 

Um eine 20 % höhere Förderung aus der Förderinitiative „Innen statt Außen“ erlangen zu können, müsste ein Selbstbindungsbeschluss des Marktes Neubrunn zur Innenentwicklung erfolgen. Dieser Beschluss müsste aufzeigen, welche Aktivitäten seitens des Marktes Neubrunn zur Innenentwicklung geleistet werden, was künftig vorgesehen ist und welche Gründe auch mit Blick auf die Neuausweisung von Bauplätzen für den Vorrang der Innentwicklung sprechen.

 

Dieser Beschluss wäre bis spätestens Ende 2018 der Förderstelle vorzulegen.

 

Eine Förderung der Maßnahme wäre grundsätzlich nur möglich, wenn eine aussagekräftige Planung bis spätestens Sommer 2020 vorliegt.

 

Für eine Förderung wären zudem die Kosten für die Gebäude und den Grund und Boden von einer fachkundigen Person / Stelle zu ermitteln und vertraglich festzuhalten.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn nimmt die Vorgaben für die angedachte Maßnahmenförderung, welche im Rahmen der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn seitens der Förderstelle aufgeworfen werden, zur Kenntnis und die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse zur Erfüllung der Bedingungen herbeizuführen.