Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

 

Die Wasserversorgung ist eine sog. kostenrechnende Einrichtung. Kostenüber- und –unterdeckungen sind bzw. sollen im jeweiligen Bemessungszeitraum ausgeglichen werden. Derzeit ist eine negative Sonderrücklage (Unterdeckung) gegeben, welche ausgeglichen werden muss. Der Ausgleich wurde eingerechnet. Zugrunde gelegt wurden der Kalkulation die Ansätze des Haushaltes für das Jahr 2018.

 

Gemäß der nachfolgenden Kalkulation der Kämmerei schlägt die Verwaltung vor, die Wasserverbrauchsgebühren zum 01.10.2018 von derzeit 2,50 €/m³ (netto) auf 2,65 €/m³ (netto) anzuheben.

Diese Anhebung ist bedingt durch eine Erhöhung des Wasserabgabepreises um 0,15 €/m³ gemäß Mitteilung des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Mittelmain vom 16.07.2018. Diese Erhöhung im Wasserbezug kann ohne eine Anpassung der Wassergebühren nicht kompensiert werden. 

 

 

Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren zum Haushaltsentwurf 2019

Kalk.-Kosten 31.12.2016* - Betriebsaufwand lt.Haushalt 2018

 

Ausgabenart/Text

Betrag/€

 

 

Abschreibung (2,5%)*

26.900,00

Verzinsung (3%)*

31.400,00

Verwaltungskosten

5.300,00

Betriebskosten

13.400,00

Wasserkauf (FWM)

110.000,00

VW-Transporter

3.000,00

Zweckausstattung

100,00

Gebäudeunterhalt

100,00

Personalkosten (30%)

19.000,00

Gesamtaufwand ohne MWST

209.200,00

Grundgebühren von 891 Abnehmer

-6.800,00

Gesamtaufwand netto

202.400,00

 

2016/2017

Zukauf m³

Verkauf m³

Wasserverlust m³

Prozent

Neubrunn

75.615

64.935

10.680

14,12%

Böttigheim

21.995

16.896

  5.099

23,18%

 

 

 

 

 

Gesamt

97.610

81.831

16.090

16,48%

 

202.400 € : 81.831 m³ = 2,47 €/m³

Sonderrücklage Wasserversorgung: Stand am 31.12.2017 = - 75.120 €

 

Vorschlag:

 

Die letzte Gebührenerhöhung war am 01.10.2017.

 

Die Gebühren sollten zum 01.10.2018 auf 2,65 €/m³ festgesetzt werden.

Nachrichtlich Gebührenhöhe ab 01.07.1981               1,50 DM/m³  zuzügl. 6,5 % Mwst

                                               ab 01.01.1984               1,50 DM/m³  zuzügl. 7 % Mwst

                                               ab 01.07.1991               2,00 DM/m³  zuzügl. 7 % Mwst

                                               ab 01.10.1995               2,30 DM/m³  zuzügl. 7 % Mwst

                                               ab 01.10.1997               2,50 DM/m³  zuzügl. 7 % Mwst

                                               ab 01.10.1998               2,85 DM/m³  zuzügl. 7 % Mwst

                                               ab 01.10.1999               3,10 DM/m³  zuzügl. 7 % Mwst

                                               ab 01.10.2001               1,60 €/m³        zuzügl. 7 % Mwst

                                               ab 01.10.2006               1,80 €/m³        zuzügl. 7 % Mwst

                                               ab 01.10.2008               2,00 €/m³        zuzügl. 7 % Mwst

                                               ab 01.10.2010               2,15 €/m³        zuzügl. 7 % Mwst

                                               ab 01.10.2014               2,40 €/m³        zuzügl. 7 % Mwst

                                               ab 01.10.2017               2,50 €/m³        zuzügl. 7  % Mwst

 

Markt Neubrunn, 12.09.2018

 

 

Müller

Kämmerer

 

Der Gemeinderat diskutiert hierüber.

 

Da der Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain die Gebühren auf 2,65 € erhöht und sämtliche Kosten mit einkalkuliert werden müssen, wäre eine Erhöhung auf 2,70 € angemessen.

Deshalb wird vorgeschlagen, den Wasserpreis auf 2,70 € / m³ anzuheben.


Beschluss:

 

Der Wasserverbrauchsgebührenerhöhung auf 2,70 €/m³ (netto) zum 01.10.2018 wird zugestimmt.